Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Weiterbildende Studiengänge | Weiterbildende MA-Studiengänge]] setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.
[[Weiterbildende Studiengänge | Weiterbildende MA-Studiengänge]] setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.
 
 


Quelle: <blank Text="Siehe Beschluss der Kultusministerkonferenz">http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf</blank>
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Version vom 31. Juli 2014, 14:12 Uhr

Weiterbildende MA-Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.


Quelle: Siehe Beschluss der Kultusministerkonferenz