Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Breaks, Leerzeilen und co entnommen)
(Selbstlink entnommen)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Weiterbildende Studiengänge | Weiterbildende MA-Studiengänge]] setzen (nach einem qualifizierten Hochschulabschluss) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.
Weiterbildende MA-Studiengänge setzen (nach einem qualifizierten Hochschulabschluss) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank Text="Siehe Beschluss der Kultusministerkonferenz">http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf</blank>}}
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank Text="Siehe Beschluss der Kultusministerkonferenz">http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf</blank>}}



Version vom 15. Dezember 2014, 12:39 Uhr

Weiterbildende MA-Studiengänge setzen (nach einem qualifizierten Hochschulabschluss) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-10