Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen
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Weiterbildende [[MA]]-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von in der Regel mehr als einem Jahr voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig.<ref> http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf</ref> | |||
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Version vom 29. Mai 2019, 16:19 Uhr
Weiterbildende MA-Studiengänge setzen (nach einem qualifizierten Hochschulabschluss) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mehr als einem Jahr voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.[1]
Siehe auch
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Quellen
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