Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Weiterbildende Studiengänge | Weiterbildende MA-Studiengänge]] setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.
Weiterbildende [[MA]]-Studien&shy;gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch&shy;schul&shy;ab&shy;schluss) qualifi&shy;zierte berufs&shy;praktische Erfahrung von in der Regel mehr als einem Jahr voraus. Meist sind die&shy;se Weiter&shy;bildungs&shy;angebote gebühren&shy;pflichtig.<ref> http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf</ref>


Quelle: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Dokumente/kmk/KMK_LaendergemeinsameStrukturvorgaben.pdf
==Siehe auch==
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[[Kategorie:Keywords]]
==Verwandte Seiten==
*[[Master]]
*[[Bachelor]]
*[[Weiterbildung]]
 
==Quellen==
<references />
 
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[[Kategorie:Definitionen]]
[[Kategorie:Studienreform]]
[[Kategorie:Studienreform]]

Version vom 29. Mai 2019, 15:19 Uhr

Weiterbildende MA-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von in der Regel mehr als einem Jahr voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig.[1]

Siehe auch

Master-Studium an der UDE 

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Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-09-02