Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Routinecheck)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Weiterbildende [[MA]]-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig.
Weiterbildende [[MA]]-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig.
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank Text="Siehe Beschluss der Kultus&shy;minister&shy;konferenz">http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf</blank>}}
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank Text="Siehe Beschluss der Kultus&shy;minister&shy;konferenz">http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf</blank>}}
==Verwandte Seiten==
*[[Master]]
*[[Bachelor]]
*[[Weiterbildung]]


{{Gültigkeit|Datum=2016-08-10}}
{{Gültigkeit|Datum=2016-08-10}}

Version vom 5. April 2016, 13:06 Uhr

Weiterbildende MA-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig.

Verwandte Seiten


Dieser Artikel ist gültig bis 2016-08-10