Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. Mai 2019, 15:19 Uhr

Weiterbildende MA-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von in der Regel mehr als einem Jahr voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig.[1]

Siehe auch

Master-Studium an der UDE 

Verwandte Seiten

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-09-02