Weiterbildende Studiengänge
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Version vom 10. Dezember 2013, 15:35 Uhr von Anne-Marie Heider (Diskussion | Beiträge)
Weiterbildende MA-Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.
Quelle: Siehe hier