Weiterbildende Studiengänge

Aus LehramtsWiki
Version vom 27. Februar 2019, 15:53 Uhr von Celine M (Diskussion | Beiträge) (gültigkeit und überarbeitet)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Weiterbildende MA-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von in der Regel mehr als einem Jahr voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig.[1]

Siehe auch

Master-Studium an der UDE 

Verwandte Seiten

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-09-11