Zugang zum Bachelorstudium: Unterschied zwischen den Versionen

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Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschulreife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine fachgebundene Hochschulreife (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW ([[MSW]]) und das Wissenschaftsministerium NRW ([[MIWF]]).
Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschulreife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine fachgebundene Hochschulreife (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW ([[MSW]]) und das Wissenschaftsministerium NRW ([[MIWF]]).
== Siehe auch ==
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== Verwandte Seiten ==
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* [[Zugang zum Masterstudium]]
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== Siehe auch ==
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Version vom 16. Dezember 2014, 17:12 Uhr

Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschulreife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine fachgebundene Hochschulreife (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW (MSW) und das Wissenschaftsministerium NRW (MIWF).

Siehe auch

Bologna-Zentrums der HRK 

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