Zugang zum Bachelorstudium: Unterschied zwischen den Versionen

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Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschulreife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine fachgebundene Hochschulreife (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW ([[MSW]]) und das Wissenschaftsministerium NRW ([[MIWF]]).
Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hoch­schul­reife; an einzelnen Hoch­schulen kann auch eine fachgebundene Hoch­schul­reife (das sogenannte Fach­abitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schul­ministerium NRW ([[MSW]]) und das Wissenschaft­sministerium NRW ([[MIWF]]).


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 16. April 2015, 14:04 Uhr

Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hoch­schul­reife; an einzelnen Hoch­schulen kann auch eine fachgebundene Hoch­schul­reife (das sogenannte Fach­abitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schul­ministerium NRW (MSW) und das Wissenschaft­sministerium NRW (MIWF).

Siehe auch

Bologna-Zentrums der HRK 

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