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Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hoch­schul­reife; an einzelnen Hoch­schulen kann auch eine fachgebundene Hoch­schul­reife (das sogenannte Fach­abitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Infor­mationen erteilen das Schul­ministerium NRW ([[MSW]]) und das Wissenschaft­sministerium NRW ([[MIWF]]).
Voraussetzung für ein [[Bachelor]]studium an einer Hochschule ist die allgemeine Hoch­schul­reife; an einzelnen Hoch­schulen kann auch eine [[fachgebundene Hochschulreife]] (das sogenannte Fach­abitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Infor­mationen erteilen das Schulministerium NRW ([[MSW]]) und das Wissenschaftsministerium NRW ([[MIWF]]).


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 12. Juni 2015, 08:53 Uhr

Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hoch­schul­reife; an einzelnen Hoch­schulen kann auch eine fachgebundene Hochschulreife (das sogenannte Fach­abitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Infor­mationen erteilen das Schulministerium NRW (MSW) und das Wissenschaftsministerium NRW (MIWF).

Siehe auch

Bologna-Zentrums der HRK 

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