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Voraussetzung für ein [[Bachelor]]studium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschul­reife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine [[fachgebundene Hochschulreife]] (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW ([[MSB]]) und das Wissenschafts­ministerium NRW ([[MIWF]]).
Voraussetzung für ein [[Bachelor]]studium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschul­reife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine [[fachgebundene Hochschulreife]] (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW ([[MSB]]) und das Wissenschafts­ministerium NRW ([[MKW]]).


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 28. Juli 2017, 10:59 Uhr

Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschul­reife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine fachgebundene Hochschulreife (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW (MSB) und das Wissenschafts­ministerium NRW (MKW).

Siehe auch

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