Zugang zum Bachelorstudium: Unterschied zwischen den Versionen

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Voraussetzung für ein [[Bachelor]]studium an einer Hochschule ist die allgemeine Hoch­schul­reife; an einzelnen Hoch­schulen kann auch eine [[fachgebundene Hochschulreife]] (das sogenannte Fach­abitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Infor­mationen erteilen das Schulministerium NRW ([[MSW]]) und das Wissenschaftsministerium NRW ([[MIWF]]).
#REDIRECT[[Bachelor-Master: Voraussetzungen]]
 
== Siehe auch ==
<BLANK text="Bologna-Zentrums der HRK">http://www.hrk-nexus.de/material/links/grundlagen-zu-bologna/</BLANK>
 
== Verwandte Seiten ==
[[Zugang zum Masterstudium]]
 
{{Gültigkeit|Datum=2015-08-09}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Studienreform]]
[[Kategorie:Bachelor-Master]]

Aktuelle Version vom 20. Februar 2020, 08:47 Uhr