Zugang zum Masterstudium

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Ein Masterstudiengang kann mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor) aufgenommen werden. Hochschulen können zusätzliche Zulassungsbedingungen definieren. Es ist formal unerheblich, ob der Abschluss an einer Uni, FH, Kunst- oder Musikhochschule erworben wurde.

Weitere Informationen


Bsp. für Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien in Niedersachen:
  • der erfolgreiche Abschluss des Fächerübergreifenden Bachelorstudiengangs (Bachelor of Arts oder Bachelor of Sciene) oder eines vergleichbaren Studiengangs (Gesamtnote von bis zu 2,5) mit einer der „Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)“ entsprechenden Kombination von Fächern als Unterrichtsfächer
  • der Nachweis von zusammen mindestens 120 LP in beiden Fächern
  • der Nachweis von fachdidaktischen Studien im Umfang von mindestens 10 LP in jedem Fach
  • der Nachweis von mindestens 11 LP im lehramtsbezogenen Professionalisierungsbereich (Erziehungswissenschaft/ Psychologie)
  • die Ableistung eines Allgemeinen Schulpraktikums (ASP) sowie eines weiteren Praktikums von jeweils mindestens 4 Wochen
  • ggf. Sprachkenntnisse (abhängig von den gewählten Fächern): Für das Fach Geschichte werden laut der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) als Voraussetzung zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst Lehramt an Gymnasien Sprachnachweise (Latinum, Kenntnisse einer neueren Fremdpsrache) vorausgesetzt. Die Sprachanforderungen für weitere Fächer entnehme bitte der Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien.


weitere Informationen unter: http://www.zfl.uni-hannover.de/de/lehrerbildung/lehramt-gymnasium/

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