Zweithörer

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Du bist an einer anderen Hochschule eingeschrieben, möchtest aber an der Universität Duisburg-Essen (UDE) einzelne Lehrveranstaltungen deines Studienganges besuchen oder einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren, dann kannst du eine Zweithörerschaft beantragen. Hierbei wird in kleine und große Zweithörerschaft unterschieden.

Kleine Zweithörerschaft

Du studierst an einer anderen Hochschule und möchtest an der UDE einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen, dann kannst du eine kleine Zweithörerschaft mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen beantragen. Wähle dazu die entsprechenden Veranstaltungen anhand des Vorlesungsverzeichnisses aus, trage diese in den Antrag auf Zulassung zur kleine Zweithörerschaft ein und lege den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung deiner Ersthochschule beim Einschreibungswesen vor. Die Zulassung ist möglich, sofern keine Zulassungsbeschränkungen von der Fakultät beschlossen worden sind und gilt immer für ein Semester. Für die kleine Zweithörerschaft ist ein Beitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrags sowie die Kontoverbindung findest du auf der Webseite des Einschreibungswesens.

Studierende, die an der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr) teilnehmen, das heißt an der Universität Dortmund oder Bochum eingeschrieben sind, müssen keinen Antrag auf "kleine Zweithörerschaft" stellen und auch keinen Beitrag entrichten. Um Prüfungen abzulegen, ist allerdings eine Anmeldung im Bereich Prüfungswesen erforderlich.

Große Zweithörerschaft

Eine Zulassung für die große Zweithörerschaft kann beantragen, wer bereits an einer Hochschule eingeschrieben ist und an der UDE einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren möchte. Hierbei ist zu beachten, dass man maximal in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben wird. Der zusätzliche Studiengang muss zulassungsfrei sein. Die Einschreibung erfolgt innerhalb der festgesetzten Termine . Den Antrag auf Einschreibung findest du auf der UDE Webseite. Wer für die große Zweithörerschaft zugelassen ist, meldet sich zu jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist unter Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule zurück.[1]


Verwandte Seiten

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-26