Zweitstudium: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn du bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen hast und nun an der [[UDE]] ein weiteres Studium ab dem 1. [[Fachsemester]] beginnen möchtest, dann handelt es sich um ein Zweitstudium. Für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber gelten in [[zulassungsbeschränkt|zulassungsbeschränkten]] Studiengängen andere Voraussetzungen als bei der Bewerbung zu einem Erststudium.  
Wenn du bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen hast und nun an der [[UDE]] ein weiteres Studium ab dem 1. [[Fachsemester]] beginnen möchtest, dann handelt es sich um ein Zweitstudium. Für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber gelten in [[zulassungsbeschränkt|zulassungsbeschränkten]] Studiengängen andere Voraussetzungen als bei der Bewerbung zu einem Erststudium.  


==Bewerbung==
==Bewerbung==
Wenn dein gewünschter Studiengang [[zulassungsfrei]] ist, kannst du dich einfach ganz normal innerhalb der Einschreibungsfrist einschreiben. Ist der Studiengang [[zulassungsbeschränkt]], wie etwa bei einem [[Lehramtsstudium]], musst du dich zunächst online für das Studium bewerben. Für das [[Wintersemester]] ist jeweils am 15. Juli Bewerbungsschluss und für das [[Sommersemester]] am 15. Januar. Die Bewerbung für das Zweitstudium ist nur möglich, wenn du dein Erststudium bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen hast. Eine Auflistung der Hochschulen, deren Abschlüsse berücksichtigt werden, findest du auf der Website des Bereichs [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]].  
Wenn dein gewünschter Studiengang [[zulassungsfrei]] ist, kannst du dich einfach ganz normal innerhalb der Einschreibungsfrist einschreiben. Ist der Studiengang [[zulassungsbeschränkt]], wie etwa bei einigen Fächerkombinationen im [[Lehramtsstudium]], musst du dich zunächst online für das Studium bewerben. Für das [[Wintersemester]] ist jeweils am 15. Juli Bewerbungsschluss und für das [[Sommersemester]] am 15. Januar. Die Bewerbung für das Zweitstudium ist nur möglich, wenn du dein Erststudium bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen hast. Eine Auflistung der Hochschulen, deren Abschlüsse berücksichtigt werden, findest du auf der Website des Bereichs [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]].  


Anders als bei der Bewerbung für ein Erststudium ist die Abiturnote für die Zulassung nicht mehr relevant. Auch Wartezeiten werden beim Zweitstudium nicht mehr berücksichtigt. Relevant ist aber die Abschlussnote des Erststudiums.  
Anders als bei der Bewerbung für ein Erststudium ist die Abiturnote für die Zulassung nicht mehr relevant. Auch Wartezeiten werden beim Zweitstudium nicht mehr berücksichtigt. Relevant ist aber die Abschlussnote des Erststudiums.  
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Die Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss bei der Hochschule eingegangen sein. Achtung: Wenn du nicht-beglaubigte Kopien einreichst oder die Unterlagen unvollständig oder verspätet einreichst, wirst du aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss bei der Hochschule eingegangen sein. Achtung: Wenn du nicht-beglaubigte Kopien einreichst oder die Unterlagen unvollständig oder verspätet einreichst, wirst du aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
 
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==Das Begründungsschreiben==
==Das Begründungsschreiben==
Das Begründungsschreiben muss deine derzeitige berufliche und persönliche Situation darlegen. Außerdem sollte es Angaben über deine bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit enthalten. Du musst außerdem erklären, welches Berufsziel du anstrebst und inwieweit sich deine berufliche Situation durch den Abschluss eines weiteren Studiums verbessert. Du musst nicht erläutern, wie motiviert du für das Studium bist.
Das Begründungsschreiben muss deine derzeitige berufliche und persönliche Situation darlegen. Außerdem sollte es Angaben über deine bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit enthalten. Du musst außerdem erklären, welches Berufsziel du anstrebst und inwieweit sich deine berufliche Situation durch den Abschluss eines weiteren Studiums verbessert. Du musst nicht erläutern, wie motiviert du für das Studium bist.
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==Vergabe der Studienplätze==
==Vergabe der Studienplätze==
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* 2 Punkte für befriedigend
* 2 Punkte für befriedigend
* 1 Punkt für ausreichend
* 1 Punkt für ausreichend
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Die Vergabe der Punkte für die Begründung staffelt sich durch die Zuordnung zu einer Fallgruppe. Diese gliedern sich wie folgt:
Die Vergabe der Punkte für die Begründung staffelt sich durch die Zuordnung zu einer Fallgruppe. Diese gliedern sich wie folgt:
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Die Punktzahlen werden addiert, was die sogenannte Messzahl ergibt. Diese bestimmt die Rangfolge unter den Bewerberinnen und Bewerbern. Wenn es weniger Studienplätze als Bewerberinnen und Bewerber gibt, werden die Bewerbungen mit einer größeren Messzahl vorgezogen. Bei Ranggleichheit wird gelost.
Die Punktzahlen werden addiert, was die sogenannte Messzahl ergibt. Diese bestimmt die Rangfolge unter den Bewerberinnen und Bewerbern. Wenn es weniger Studienplätze als Bewerberinnen und Bewerber gibt, werden die Bewerbungen mit einer größeren Messzahl vorgezogen. Bei Ranggleichheit wird gelost.
 
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==Quellen==
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Version vom 26. November 2019, 16:37 Uhr

Wenn du bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen hast und nun an der UDE ein weiteres Studium ab dem 1. Fachsemester beginnen möchtest, dann handelt es sich um ein Zweitstudium. Für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber gelten in zulassungsbeschränkten Studiengängen andere Voraussetzungen als bei der Bewerbung zu einem Erststudium.

Bewerbung

Wenn dein gewünschter Studiengang zulassungsfrei ist, kannst du dich einfach ganz normal innerhalb der Einschreibungsfrist einschreiben. Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, wie etwa bei einigen Fächerkombinationen im Lehramtsstudium, musst du dich zunächst online für das Studium bewerben. Für das Wintersemester ist jeweils am 15. Juli Bewerbungsschluss und für das Sommersemester am 15. Januar. Die Bewerbung für das Zweitstudium ist nur möglich, wenn du dein Erststudium bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen hast. Eine Auflistung der Hochschulen, deren Abschlüsse berücksichtigt werden, findest du auf der Website des Bereichs Einschreibungswesen.

Anders als bei der Bewerbung für ein Erststudium ist die Abiturnote für die Zulassung nicht mehr relevant. Auch Wartezeiten werden beim Zweitstudium nicht mehr berücksichtigt. Relevant ist aber die Abschlussnote des Erststudiums.

Zusätzlich zur Online-Bewerbung musst du eine beglaubigte Zeugniskopie des abgeschlossenen Erststudiums einreichen, außerdem eine schriftliche Begründung für die Absolvierung eines Zweitstudiums und einen tabellarischen Lebenslauf. Wenn das Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen aufnehmen möchtest, musst du zusätzlich den Antrag „Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“ ausfüllen und einreichen.

Die Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss bei der Hochschule eingegangen sein. Achtung: Wenn du nicht-beglaubigte Kopien einreichst oder die Unterlagen unvollständig oder verspätet einreichst, wirst du aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. [1]

Das Begründungsschreiben

Das Begründungsschreiben muss deine derzeitige berufliche und persönliche Situation darlegen. Außerdem sollte es Angaben über deine bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit enthalten. Du musst außerdem erklären, welches Berufsziel du anstrebst und inwieweit sich deine berufliche Situation durch den Abschluss eines weiteren Studiums verbessert. Du musst nicht erläutern, wie motiviert du für das Studium bist. [2]


Vergabe der Studienplätze

Nur 3 Prozent der Studienplätze stehen an der UDE für Zweitstudien-Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung. Die Vergabe der Plätze richtet sich nach der Abschlussnote des bereits abgeschlossenen Studiums und der Bewertung deiner Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums. Für beide Kriterien erhältst du Punkte.

Für die Abschlussnote staffelt sich die Verteilung der Punkte folgendermaßen:

  • 4 Punkte für ausgezeichnet und sehr gut
  • 3 Punkte für gut und voll befriedigend
  • 2 Punkte für befriedigend
  • 1 Punkt für ausreichend

[3]


Die Vergabe der Punkte für die Begründung staffelt sich durch die Zuordnung zu einer Fallgruppe. Diese gliedern sich wie folgt:

  • 9 Punkte für „zwingende berufliche Gründe“
  • 7-11 Punkte für „wissenschaftliche Gründe“
  • 7 Punkte für „besondere berufliche Gründe“
  • 4 Punkte für „sonstige berufliche Gründe“
  • bis zu 2 Punkte für „Wiedereingliederung nach Familienphase“
  • 1 Punkt für sonstige Gründe

Wie sich die Gründe im Einzelnen definieren, kannst du auf der Seite des Bereichs Einschreibungswesen nachlesen.

Die Punktzahlen werden addiert, was die sogenannte Messzahl ergibt. Diese bestimmt die Rangfolge unter den Bewerberinnen und Bewerbern. Wenn es weniger Studienplätze als Bewerberinnen und Bewerber gibt, werden die Bewerbungen mit einer größeren Messzahl vorgezogen. Bei Ranggleichheit wird gelost. [4]


Quellen


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Dieser Artikel ist gültig bis 2020-03-09