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| | #REDIRECT [[Berufsbegleitende Ausbildung]] |
| Das Kürzel [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=13006&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=obas#det0#det0 OBAS] steht für „Ordnung zur [[berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitenden Ausbildung]] von [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern]] und der [[Staatsexamen|Staatsprüfung]]“.}}
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| Aufgrund des dringenden Personalbedarfs in den Schulen werden immer mehr [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger*innen]] in den Schuldienst eingestellt. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine [[berufsbegleitende Ausbildung]]. Du bist dann Lehrkraft in Ausbildung. Am Ende der Ausbildung und nach bestandener Staatsprüfung erwirbst du die Lehramtsbefähigung und bist damit den grundständig ausgebildeten Lehrkräften im Schuldienst gleichgestellt.
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| Welche Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllen musst und wie diese im Einzelnen geregelt ist, kannst du im entsprechenden Wiki-Artikel nachlesen.
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| {{Gültigkeit|DATUM=2021-10-01}}
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| [[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
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| [[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
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