Seiteneinstieg: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
* <Blank text="Infobroschüre des MSW vom 19.01.2010">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Seiteneinstieg/SeiteneinstiegBeruf/Informationsbroschuere_zum_Seiteneinstieg.pdf</BlaNK> | * <Blank text="Infobroschüre des MSW vom 19.01.2010">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Seiteneinstieg/SeiteneinstiegBeruf/Informationsbroschuere_zum_Seiteneinstieg.pdf</BlaNK> | ||
* <BLANK text="Verordnung für den Seiteneinstieg (tritt am 1. November 2009 in Kraft)">http://zlb.uni-due.de/wiki/images/a/a1/OBAS_Veordnung_Seiteneinstieg_2009-11.pdf</BLANK> | * <BLANK text="Verordnung für den Seiteneinstieg (tritt am 1. November 2009 in Kraft)">http://zlb.uni-due.de/wiki/images/a/a1/OBAS_Veordnung_Seiteneinstieg_2009-11.pdf</BLANK> | ||
* [[LOIS]] | |||
<br> | <br> |
Version vom 20. Juli 2010, 14:33 Uhr
Informationen zum Seiteneinstieg finden Sie hier:
In NRW werden auch in den nächsten Jahren in bestimmten Schulformen und für ganz bestimmte Unterrichtsfächer Lehrer benötigt, die nicht die klassische Lehrerausbildung absolviert haben. Der Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ist an Berufskollegs, Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien möglich.
Siehe auch
- Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
- Infobroschüre des MSW vom 19.01.2010
- Verordnung für den Seiteneinstieg (tritt am 1. November 2009 in Kraft)
- LOIS