Seiteneinstieg: Unterschied zwischen den Versionen
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* <Blank text="Infobroschüre des MSW vom | * <Blank text="Infobroschüre des MSW vom 01. Juni 2010">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Seiteneinstieg/SeiteneinstiegBeruf/Informationsbroschuere_zum_Seiteneinstieg.pdf</BlaNK> | ||
* <BLANK text="Verordnung für den Seiteneinstieg (tritt am 1. November 2009 in Kraft)">http://zlb.uni-due.de/wiki/images/a/a1/OBAS_Veordnung_Seiteneinstieg_2009-11.pdf</BLANK> | * <BLANK text="Verordnung für den Seiteneinstieg (tritt am 1. November 2009 in Kraft)">http://zlb.uni-due.de/wiki/images/a/a1/OBAS_Veordnung_Seiteneinstieg_2009-11.pdf</BLANK> | ||
* Lehrereinstellung Online Interessenten für den Seiteneinstieg: [[LOIS]] | * Lehrereinstellung Online Interessenten für den Seiteneinstieg: [[LOIS]] |
Version vom 9. August 2010, 10:54 Uhr
Informationen zum Seiteneinstieg finden Sie hier:
In NRW werden auch in den nächsten Jahren in bestimmten Schulformen und für ganz bestimmte Unterrichtsfächer Lehrer benötigt, die nicht die klassische Lehrerausbildung absolviert haben. Der Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ist an Berufskollegs, Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien möglich.
Siehe auch
- Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
- Infobroschüre des MSW vom 01. Juni 2010
- Verordnung für den Seiteneinstieg (tritt am 1. November 2009 in Kraft)
- Lehrereinstellung Online Interessenten für den Seiteneinstieg: LOIS