Seiteneinstieg: Unterschied zwischen den Versionen
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*Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Sporthochschule verfügen und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (oder Kinder­erziehungszeit) nach Abschluss ihres Studiums vorweisen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach Einstellung in den Schuldienst an einer [[Berufsbegleitende Ausbildung|berufs­begleitenden Ausbildung]] teilzunehmen und nach einer Staatsprüfung eine volle Lehramtsbefähigung zu erwerben. | *Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Sporthochschule verfügen und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (oder Kinder­erziehungszeit) nach Abschluss ihres Studiums vorweisen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach Einstellung in den Schuldienst an einer [[Berufsbegleitende Ausbildung|berufs­begleitenden Ausbildung]] teilzunehmen und nach einer Staatsprüfung eine volle Lehramtsbefähigung zu erwerben. | ||
*Seiten­einsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufs­begleitenden Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich auch für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der [[Pädagogische Einführung|Pädagogischen Einführung]] in den Schuldienst bewerben. | *Seiten­einsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufs­begleitenden Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich auch für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der [[Pädagogische Einführung|Pädagogischen Einführung]] in den Schuldienst bewerben. | ||
*Personen, die sich für den Seiteneinstieg interessieren und vor Eintritt in eine auf Dauer angelegte Lehrertätigkeit erste Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchten, wird zunächst die Übernahme einer befristeten Vertretungsstelle (siehe [[VERENA]]) empfohlen.<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/ | *Personen, die sich für den Seiteneinstieg interessieren und vor Eintritt in eine auf Dauer angelegte Lehrertätigkeit erste Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchten, wird zunächst die Übernahme einer befristeten Vertretungsstelle (siehe [[VERENA]]) empfohlen.<ref name="schulministerium-faq">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Seiteneinstieg/index.html, [zuletzt besucht am 12.03.2019]</ref> | ||
Bewerberinnen und Bewerber die sich nicht sicher sind, können eine <blank text="geführte Tour">http://nrw.cct-germany.de/de/0/qsa/tours/start/1</blank> machen. Ebenso gibt es eine <blank text="geführte Tour">http://nrw.cct-germany.de/de/0/qse/tours/start/3</blank> für Personen die bereits an der [[Schule]] den Seiteneinstieg geschafft haben und unsicher sind ob dieser Beruf das Richtige ist. Alle Touren findest du <blank text="hier">http://nrw.cct-germany.de/de/0/pages/index/40</blank>. | Bewerberinnen und Bewerber die sich nicht sicher sind, können eine <blank text="geführte Tour">http://nrw.cct-germany.de/de/0/qsa/tours/start/1</blank> machen. Ebenso gibt es eine <blank text="geführte Tour">http://nrw.cct-germany.de/de/0/qse/tours/start/3</blank> für Personen die bereits an der [[Schule]] den Seiteneinstieg geschafft haben und unsicher sind ob dieser Beruf das Richtige ist. Alle Touren findest du <blank text="hier">http://nrw.cct-germany.de/de/0/pages/index/40</blank>. | ||
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Zum 01. November 2009 ist die neu gefasste Ordnung zur berufs­begleitenden Ausbildung von Seiten­einsteigern und der Staatsprüfung ([[OBAS]]) in Kraft getreten. Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist die Anerkennung als [[Erste Staatsprüfung]] nicht mehr notwendig!<ref | Zum 01. November 2009 ist die neu gefasste Ordnung zur berufs­begleitenden Ausbildung von Seiten­einsteigern und der Staatsprüfung ([[OBAS]]) in Kraft getreten. Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist die Anerkennung als [[Erste Staatsprüfung]] nicht mehr notwendig!<ref name="schulministerium-faq" /> | ||
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*<blank text="Informationen für Seiteneinsteiger (MSW)">https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinsteiger/</blank> | *<blank text="Informationen für Seiteneinsteiger (MSW)">https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinsteiger/</blank> | ||
*<blank text=" | *<blank text="Informationen für Seiteneinsteiger (MSW) 2">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/Seiteneinstieg/index.html</blank> | ||
*<blank text="Ordnung zur berufs­begleitenden Ausbildung von Seiten­einsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 14. September 2018)">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=13006&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=obas#det0#det0</blank> | *<blank text="Ordnung zur berufs­begleitenden Ausbildung von Seiten­einsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 14. September 2018)">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=13006&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=obas#det0#det0</blank> | ||
*<blank text="Bezirksregierung Düsseldorf">http://www.brd.nrw.de/Schule_Lehrkraefteausfortbildung/Lehramtsanerkennung/Anerkennung_von_Lehramtspruefungen.html</blank> | *<blank text="Bezirksregierung Düsseldorf">http://www.brd.nrw.de/Schule_Lehrkraefteausfortbildung/Lehramtsanerkennung/Anerkennung_von_Lehramtspruefungen.html</blank> | ||
*<blank text="Fragen und Antworten zum Studium (MSW)">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/index.html</blank> | *<blank text="Fragen und Antworten zum Studium (MSW)">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/index.html</blank> | ||
*<blank text="Vertretungseinstellung nach Angebot (VERENA)">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/online</blank> | *<blank text="Vertretungseinstellung nach Angebot (VERENA)">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/online</blank> | ||
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Version vom 12. März 2019, 16:02 Uhr
In NRW werden auch in den nächsten Jahren in bestimmten Schulformen und für bestimmte Unterrichtsfächer Lehrerinnen und Lehrer benötigt, die nicht die klassische Lehrerausbildung absolviert haben.
Aktuell gibt es Ausschreibungen für den Seiteneinstieg in den Fächern Deutsch, Mathematik, Spanisch, Biologie, Geschichte, Sport und an Berufskollegs zusätzlich für die beruflichen Fachrichtungen MINT, Maschinenbautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Sozialpädagogik.
Bewerberinnen und Bewerber, die hinreichende Qualifikationen in den für Schulen interessanten Fächern mitbringen, können sich über das Portal LOIS unter den dort genannten Voraussetzungen auf eine für den Seiteneinstieg geöffnete Stelle bewerben.
- Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Sporthochschule verfügen und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (oder Kindererziehungszeit) nach Abschluss ihres Studiums vorweisen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach Einstellung in den Schuldienst an einer berufsbegleitenden Ausbildung teilzunehmen und nach einer Staatsprüfung eine volle Lehramtsbefähigung zu erwerben.
- Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich auch für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung in den Schuldienst bewerben.
- Personen, die sich für den Seiteneinstieg interessieren und vor Eintritt in eine auf Dauer angelegte Lehrertätigkeit erste Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchten, wird zunächst die Übernahme einer befristeten Vertretungsstelle (siehe VERENA) empfohlen.[2]
Bewerberinnen und Bewerber die sich nicht sicher sind, können eine geführte Tour machen. Ebenso gibt es eine geführte Tour für Personen die bereits an der Schule den Seiteneinstieg geschafft haben und unsicher sind ob dieser Beruf das Richtige ist. Alle Touren findest du hier .
Hotline
Das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Essen erteilt Auskünfte zum Seiteneinstieg. Telefonisch erreichst du Ansprechpartner unter: 0211 837-1905.
Weitere Ansprechpartner findest du im Portal LOIS unter Service und Beratung zum Seiteneinstieg (Stand 03. April 2017).
Anerkennung von Studienabschlüssen
Zum 01. November 2009 ist die neu gefasste Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) in Kraft getreten. Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist die Anerkennung als Erste Staatsprüfung nicht mehr notwendig![2]
Siehe auch
- Informationen für Seiteneinsteiger (MSW)
- Informationen für Seiteneinsteiger (MSW) 2
- Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 14. September 2018)
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Fragen und Antworten zum Studium (MSW)
- Vertretungseinstellung nach Angebot (VERENA)
- LOIS - Online.NRW
- Strategie zur Lehrkräftegewinnung in NRW: Zweites Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Lehrerversorgung – 6 Punkte-Plan (24. August 2018)
Verwandte Seiten
Quellen
- ↑ https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinsteiger/ [zuletzt besucht am 02.10.2018]
- ↑ 2,0 2,1 https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Seiteneinstieg/index.html, [zuletzt besucht am 12.03.2019]
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-11-11