OBAS: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung, für das der Ausbildung entsprechende Lehramt, in Nordrhein-Westfalen erwerben. | Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung, für das der Ausbildung entsprechende Lehramt, in Nordrhein-Westfalen erwerben. | ||
== Siehe auch == | |||
<blank text="OBAS">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/OBAS.pdf</blank> | |||
== Verwandte Seiten == | == Verwandte Seiten == | ||
[[Seiteneinstieg]] | [[Seiteneinstieg]] | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} |
Version vom 16. Dezember 2014, 15:01 Uhr
Das Kürzel OBAS steht für „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“.
Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).
Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung, für das der Ausbildung entsprechende Lehramt, in Nordrhein-Westfalen erwerben.
Siehe auch
Verwandte Seiten
Seiteneinstieg Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18