Anerkennung von Lehramtsprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Erste und Zweite Staatsprüfungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen der Anerkennung. Anerkennungsbescheide erteilen die | Erste und Zweite Staatsprüfungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen der Anerkennung. Anerkennungsbescheide erteilen die <blank text="Bezirksregierungen">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Anerkennung/Lehraemter/index.html</blank> im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]]. | ||
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Version vom 22. April 2010, 09:00 Uhr
Erste und Zweite Staatsprüfungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen der Anerkennung. Anerkennungsbescheide erteilen die Bezirksregierungen im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der KMK.