Anpassungslehrgang: Unterschied zwischen den Versionen

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==Voraussetzungen==
==Voraussetzungen==


Du bist Mitglied eines EU-Staates oder Nicht-EU-Staates und sprichst Deutsch auf dem [https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/ Niveau C1]. Dies belegst du mit einem anerkannten [https://www.uni-due.de/international/bewerbung.php#deutsch Zertifikat].  
Du bist Mitglied eines EU-Staates oder Nicht-EU-Staates und sprichst Deutsch auf dem [https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/ Niveau C1]. Dies belegst du mit einem anerkannten [https://www.uni-due.de/international/bewerbung.php#deutsch Zertifikat]. Dieses legst du deinen Unterlagen bei der Antragsellung bei, da dein Antrag ansonsten nicht bearbeitet wird.  


==Dein Weg==
==Dein Weg==


Wird dein Studienabschluss anerkannt, wirst du zusätzlich Unterschiede deiner Lehramtsausbildung zu unserer Lehramtsausbildung ausgleichen müssen. Dies bedeutet, dass du an einigen Tagen in der Woche an einer Schule unterrichtest, du dich an den anderen Tagen in einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) nachqualifizierst und vor oder während deines Anpassungslehrgangs Veranstaltungen an einer Universität wie der Universität Duisburg-Essen besuchst.  
Wird dein Studienabschluss anerkannt, wirst du zusätzliche Unterschiede deiner Lehramtsausbildung zu unserer Lehramtsausbildung ausgleichen müssen. Dies bedeutet, dass du an einigen Tagen in der Woche an einer Schule unterrichtest, du dich an den anderen Tagen in einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) nachqualifizierst und vor oder während deines Anpassungslehrgangs Veranstaltungen an der Universität Duisburg-Essen besuchst.  


Dein Anpassungslehrgang dauert unterschiedlich lang, je nachdem, wie viele fehlende Leistungen du ausgleichen musst. Der kürzeste Zeitraum umfasst sechs Monate, der längste 36 Monate. Während der Ausbildung solltest du deine Sprachkompetenzen so gut entwickeln, dass du gegen Ende des Anpassungslehrgangs das Sprachniveau [https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/ C2 („lernen, lehren, beurteilen“)] sprichst. Du bekommst in deiner Ausbildungszeit bereits ein Anwärtergehalt.
Dein Anpassungslehrgang dauert unterschiedlich lang, je nachdem, wie viele fehlende Leistungen du ausgleichen musst. Der kürzeste Zeitraum umfasst sechs Monate, der längste 36 Monate. Während der Ausbildung solltest du deine Sprachkompetenzen so gut entwickeln, dass du gegen Ende des Anpassungslehrgangs das Sprachniveau [https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/ C2 („lernen, lehren, beurteilen“)] sprichst. Du bekommst in deiner Ausbildungszeit bereits ein Anwärtergehalt.
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Als Mitglied eines EU-Staates sendest du deine [https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/einstellung-stellenangelegenheiten/anerkennung-auslaendischer-lehramtsqualifikationen-aus-staaten-der-europaeischen-union-eu-und-des/antragsunterlagen Unterlagen] an die [https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/einstellung-stellenangelegenheiten/anerkennung-auslaendischer-lehramtsqualifikationen-aus-staaten-der-europaeischen-union-eu-und-des Bezirksregierung Arnsberg], als Mitglied eines Nicht-EU-Staates sendest du deine [https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-46#paragraph_text_6810 Unterlagen] an die [https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-46#paragraph_text_6810 Bezirksregierung Detmold]. Die Bearbeitung deines Antrags kann bis zu vier Monate dauern.
Als Mitglied eines EU-Staates sendest du deine [https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/einstellung-stellenangelegenheiten/anerkennung-auslaendischer-lehramtsqualifikationen-aus-staaten-der-europaeischen-union-eu-und-des/antragsunterlagen Unterlagen] an die [https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/einstellung-stellenangelegenheiten/anerkennung-auslaendischer-lehramtsqualifikationen-aus-staaten-der-europaeischen-union-eu-und-des Bezirksregierung Arnsberg], als Mitglied eines Nicht-EU-Staates sendest du deine [https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-46#paragraph_text_6810 Unterlagen] an die [https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-46#paragraph_text_6810 Bezirksregierung Detmold]. Die Bearbeitung deines Antrags kann bis zu vier Monate dauern.
==Einschreibung==
Damit du bei uns Veranstaltungen belegen kannst, muss du dich einschreiben. Dafür nutzt du einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/einschreibungsantrag.pdf Einschreibungsantrag]. Fülle  hier das Feld "Persönliche Daten" aus und klebe dein Foto ein. Trage keinen Studiengang ein, das übernimmt das Einschreibungswesen für dich. Reiche diesen Antrag zusammen mit deinen Studienabschlusszeugnissen, deinem Anpassungsbescheid und einer Bescheinigung von deiner Krankenkasse im [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_einschreibung_lehramt.php Einschreibungswesen] ein. Dort informieren die Kolleg*innen dich über den [[Semesterbeitrag]], den du bezahlen musst.
==Studium==
Wende dich nach deiner Einschreibung mit deinem Anpassungsbescheid an die Studienfachberatenden, deren Kontaktdaten du in unserem [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramtsf%C3%A4cher.pdf Beratungsverzeichnis] findest. Auf der Grundlage deines Anpassungsbescheids erstellen die Studienfachberatenden einen Stundenplan für dich und legen fest, in welcher Form du die fehlenden Leistungen nachholen musst. Dies können beispielsweise kleinere Referate und Hausarbeiten sein. Der Aufwand soll nicht so hoch für dich sein, da du ja bereits einen Studienabschluss erreicht hast und in der Regel auch schon unterrichtest hast. Die Leistungen werden nicht benotet. Die Lehrkräfte, bei denen du die Leistungen absolvierst, bestätigen dir in einem Schreiben, dass du die Leistungen abgelegt hast. Dieses Schreiben legst du der Bezirksregierung vor, die deinen Anpassungsbescheid erstellt hat.


==Kontakt==
==Kontakt==
Bitte wende doch an die Studienberatung Lehramt [mailto:dagmar.freytag@uni-due.de dagmar.freytag​@uni-due.de].
Solltest du noch Fragen haben, wende dich an die Studienberatung Lehramt [mailto:dagmar.freytag@uni-due.de dagmar.freytag​@uni-due.de].





Version vom 20. Oktober 2023, 14:06 Uhr

Ein Anpassungslehrgang ermöglicht dir dein im Ausland erworbenes Lehramtsstudium anerkennen zu lassen und an einer Schule in NRW zu unterrichten.

Voraussetzungen

Du bist Mitglied eines EU-Staates oder Nicht-EU-Staates und sprichst Deutsch auf dem Niveau C1. Dies belegst du mit einem anerkannten Zertifikat. Dieses legst du deinen Unterlagen bei der Antragsellung bei, da dein Antrag ansonsten nicht bearbeitet wird.

Dein Weg

Wird dein Studienabschluss anerkannt, wirst du zusätzliche Unterschiede deiner Lehramtsausbildung zu unserer Lehramtsausbildung ausgleichen müssen. Dies bedeutet, dass du an einigen Tagen in der Woche an einer Schule unterrichtest, du dich an den anderen Tagen in einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) nachqualifizierst und vor oder während deines Anpassungslehrgangs Veranstaltungen an der Universität Duisburg-Essen besuchst.

Dein Anpassungslehrgang dauert unterschiedlich lang, je nachdem, wie viele fehlende Leistungen du ausgleichen musst. Der kürzeste Zeitraum umfasst sechs Monate, der längste 36 Monate. Während der Ausbildung solltest du deine Sprachkompetenzen so gut entwickeln, dass du gegen Ende des Anpassungslehrgangs das Sprachniveau C2 („lernen, lehren, beurteilen“) sprichst. Du bekommst in deiner Ausbildungszeit bereits ein Anwärtergehalt.

Anerkennung

Als Mitglied eines EU-Staates sendest du deine Unterlagen an die Bezirksregierung Arnsberg, als Mitglied eines Nicht-EU-Staates sendest du deine Unterlagen an die Bezirksregierung Detmold. Die Bearbeitung deines Antrags kann bis zu vier Monate dauern.

Einschreibung

Damit du bei uns Veranstaltungen belegen kannst, muss du dich einschreiben. Dafür nutzt du einen Einschreibungsantrag. Fülle hier das Feld "Persönliche Daten" aus und klebe dein Foto ein. Trage keinen Studiengang ein, das übernimmt das Einschreibungswesen für dich. Reiche diesen Antrag zusammen mit deinen Studienabschlusszeugnissen, deinem Anpassungsbescheid und einer Bescheinigung von deiner Krankenkasse im Einschreibungswesen ein. Dort informieren die Kolleg*innen dich über den Semesterbeitrag, den du bezahlen musst.

Studium

Wende dich nach deiner Einschreibung mit deinem Anpassungsbescheid an die Studienfachberatenden, deren Kontaktdaten du in unserem Beratungsverzeichnis findest. Auf der Grundlage deines Anpassungsbescheids erstellen die Studienfachberatenden einen Stundenplan für dich und legen fest, in welcher Form du die fehlenden Leistungen nachholen musst. Dies können beispielsweise kleinere Referate und Hausarbeiten sein. Der Aufwand soll nicht so hoch für dich sein, da du ja bereits einen Studienabschluss erreicht hast und in der Regel auch schon unterrichtest hast. Die Leistungen werden nicht benotet. Die Lehrkräfte, bei denen du die Leistungen absolvierst, bestätigen dir in einem Schreiben, dass du die Leistungen abgelegt hast. Dieses Schreiben legst du der Bezirksregierung vor, die deinen Anpassungsbescheid erstellt hat.

Kontakt

Solltest du noch Fragen haben, wende dich an die Studienberatung Lehramt dagmar.freytag​@uni-due.de.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-08-17