Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (<blank text="Berufsbildungs­hochschulzugangs­verordnung vom 08. März 2010">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=12048&ver=8&val=12048&menu=1&vd_back=N</blank>). Die Bewerbung erfolgt im Bereich [[Einschreibungswesen]]. | <br>Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (<blank text="Berufsbildungs­hochschulzugangs­verordnung vom 08. März 2010">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=12048&ver=8&val=12048&menu=1&vd_back=N</blank>). Die Bewerbung erfolgt im Bereich [[Einschreibungswesen]]. | ||
Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs: | Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs: |
Version vom 20. Juli 2016, 10:17 Uhr
Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 08. März 2010 ). Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.
Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:
- Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
- Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
- Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)
Siehe auch
- Detaillierte Informationen sowie den Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation finden sich auf den Seiten des Einschreibungs- und Prüfungswesen der UDE.
- Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsordnung)
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Dieser Artikel ist gültig bis 2016-12-03