Bachelor-Master: Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

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In den Fächern [[Musik]], [[Kunst]] und [[Sport]] ist die Eignung zum Studium durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen und zur Einschreibung vorzulegen. Nähere Informationen finden Sie in dieser [[Media:Lehramtsangebot19.09.11.pdf|hier]]
In den Fächern [[Musik]], [[Kunst]] und [[Sport]] ist die Eignung zum Studium durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen und zur Einschreibung vorzulegen. Nähere Informationen finden Sie in dieser [[Media:Lehramtsangebot19.09.11.pdf|hier]]
==Musik==
==Musik==
Für die Aufnahme des Studiums in den Studiengängen Musik ist neben dem Nachweis der allgemeinen Qualifikation (allgemeine
Hinweise zur Bewerbung für Lehramt Musik (B.A. & M. Ed.)in <blank text="Kürze">http://www.folkwang-uni.de/de/home/wissenschaft/studiengaenge/lehramt-musik/bewerbung/<blank>.
Hochschulreife) als weitere Einschreibungsvoraussetzung der Nachweis einer besonderen studiengangbezogenen musikalischen Eignung
zu erbringen. Zur Feststellung der musikalischen Eignung wird von der Hochschule ein besonderes Verfahren nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften durchgeführt (Quelle: [http://www.folkwang-uni.de/fileadmin/medien/Die%20Hochschule/PDFs/Verwaltung/Ordnungen/Pr%C3%BCfungsordungen/Eignungspruefungsordnung%20Lehramt%20Musik.pdf ORDNUNG für die Feststellung der besonderen Eignung für die Studiengänge Musik mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt]. Der Studiengang beginnt jeweils nur zum Wintersemester. Eine Bewerbung muss bis 15.März des laufenden Jahres an der Hochschule eingereicht werden.
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Eine ausführliche Information zum Test der Musiktheorie findet ihr <blank text="hier">http://www.folkwang-uni.de/fileadmin/medien/Die%20Hochschule/PDFs/Studium/musiktheorietest.pdf</Blank>
 
Die Eignungsprüfung findet in der Regel einmal jährlich statt, und zwar am Ende des Sommersemesters.Für die Eignungsprüfung ist eine Gebühr in Höhe von 30Euro zu entrichten. Bei Bewerbungen in mehreren Studiengängen, ist für jeden weiteren Studiengang eine Gebühr von 10 Euro zu zahlen. Der Beleg muss der Bewerbung beigefügt werden.
<BLANK Text="Der Antrag zur Teilnahme an der Eigungsprüfung">http://www.folkwang-uni.de/fileadmin/medien/Die%20Hochschule/PDFs/Studium/Bewerbung/Antrag_EP_BA_100107.pdf</BLANK> zum Verfahren ist zu richten an die
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Folkwang Universität<br>
Klemensborn 39<br>
45239 Essen
 
Die '''Ordnung''', die die Eignungsprüfung für die Lehrämter in Musik regelt findest Du <BLANK text="hier">http://www.folkwang-uni.de/fileadmin/medien/Die%20Hochschule/PDFs/Verwaltung/Ordnungen/Pr%C3%BCfungsordungen/Eignungspruefungsordnung%20Lehramt%20Musik.pdf</BLANK>. Weitere Informationen gibt es <blank text="hier">http://www.folkwang-uni.de/home/hochschule/studium/bewerbung-einschreibung/</blank>


==Kunst==
==Kunst==

Version vom 23. Mai 2012, 10:34 Uhr

In den Fächern Musik, Kunst und Sport ist die Eignung zum Studium durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen und zur Einschreibung vorzulegen. Nähere Informationen finden Sie in dieser hier

Musik

Hinweise zur Bewerbung für Lehramt Musik (B.A. & M. Ed.)in Detaillierte Informationen stehen in der http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_46_2.pdf" target="_blank">Kürze 

Die BA/ MA Studiengänge Kunst mit Lehramtsoption können nur im Wintersemester begonnen werden. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist eine bestandene künstlerische Eignungsprüfung. Mappenberatungen für die künstlerische Eignungsprüfung finden in den Monaten November bis April/ Mai statt. Anmeldung zur Mappenberatung über das Sekretariat bei Frau Kohn (vormittags). Detaillierte Informationen und Formulare 

Sport

Bewerber für das Studienfach Sport müssen ihre sportliche Eignung über einen speziellen Eignungstest erbringen. Grundsätzlich können die Leistungen auch durch erfolgreich testierte Eignungsprüfungen anderer Hochschulen nachgewiesen werden, wenn diese den an der Universität Duisburg-Essen (UDE) gültigen Anforderungen gerecht werden. Detaillierte Anforderungen sind in der Ordnung für die Eignungsprüfung  und in der ersten Änderungsordnung  einzusehen.
Befreit von der Eignungsüberprüfung sind Studienbewerber, die im Leistungskurs Sport in den Teilnoten der Jahrgangsstufen 12 und 13 sowie in der Abiturprüfung jeweils mindestens 11 Punkte erreicht haben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit Teile der Eignungsprüfung durch spezifische Sportabzeichen nachzuweisen: dazu sprechen Sie bitte die zuständigen Studienfachberateran.

Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung wird von den Bewerberinnen und Bewerbern bei der Anmeldung eine Gebühr in Höhe von 40,00 € erhoben. Zum Studium an der Universität Duisburg-Essen zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern wird die Gebühr bei der Einschreibung erstattet. Die Eignungsprüfung wird an der Universität Duisburg-Essen einmal jährlich durchgeführt.

Die nächste Eignungsprüfung für das Fach Sport an der Universität Duisburg-Essen findet am Montag 21.05.12 und Mittwoch 23.05.12 statt. Anmeldeschluss ist der 04.05.2012. Nähere Informationen dazu hier 

Der Fachschaftsrat Sport bietet am 20. und 21.04.12 eine Vorbereitung auf die Eignungsprüfung an. Weitere Informationen hier 

Das Anmeldeformular für die Eignungsprüfung findet ihr hier .

Quellen

Lehramt Musik  an der Folkwang Universität

Kunst  an der Uni Duisburg-Essen

Sport und Bewegungswissenschaften  an der Uni Duisburg-Essen


Dieser Artikel ist gültig bis 2012-05-23