Bachelor-Master: Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(interne Links eingefügt)
(Routinecheck)
Zeile 12: Zeile 12:
[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]
[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]


{{Gültigkeit|Datum=2015-10-29}}
{{Gültigkeit|Datum=2016-10-29}}

Version vom 19. November 2015, 20:53 Uhr

An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungs­ordnung (GPO)  für alle Bachelor- und Master­studien­gänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Be­stim­mungen der Studiengänge geregelt, z. B. fach­über­greifende Zugangs­voraussetzungen zum Studium. Die näheren Be­stim­mungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z. B. fach­spezifische Zugangs­voraussetzungen wie besondere Sprach­kenntnisse.

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-10-29