Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (Teilstudiengang DSSZ)

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Seit dem Wintersemester 2023/24 kannst du für den Studiengang Lehramt an Grundschulen ein neues Fach wählen: Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte.

Durch diesen Teilstudiengang erwirbst du zwar keine Lehrbefähigung im Sinne eines eigenständigen Unterrichtsfachs, aber die Befähigung, Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, sowohl im Regelunterricht als auch in den sogenannten "DaZ-Klassen" in Deutsch als Zweitsprache zu unterrichten.

Durch den Teilstudiengang erwirbst du je nachdem, welches Studiengangsprofil du wählst:

  • die Befähigung, türkisch sprechende Schüler*innen im sogenannten Herkunftssprachenunterricht Türkisch zu unterrichten. Hierfür musst du sehr gut Türkisch sprechen.

oder

  • die Befähigung, Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Herkunftssprachen zu unterstützen und neben dem Deutschen auch das mehrsprachige Potenzial von Schüler*innen zu entwickeln und produktiv in den Unterricht zu intergieren. Optional hast du auch die Möglichkeit, im Master didaktische Grundkenntnisse zu erwerben, um herkunftssprachlichen Unterricht zu erteilen. In diesem Fall musst du mindestens eine Herkunftssprache sehr gut sprechen.

Studienprofil

Bei deiner Einschreibung in den Bachelor musst du entsprechend deines Studien- und Unterrichtswunsches eine der beiden Vertiefungsrichtungen wählen:

oder

Für das Studiengangsprofil „Herkunftssprachenunterricht Türkisch“ solltest du über Sprachkenntnisse im Türkischen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.

Deine Sprachkenntnisse weist du durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachtest nach, der am Ende des ersten Semesters stattfindet. Während deines Studiums wirst du auf das Niveau C1 geführt, das Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang ist. Du weist dies durch deinen Bachelorabschluss nach und musst keine gesonderte Sprachprüfung ablegen.

Wenn du im Studiengangsprofil „Grundbildung Mehrsprachigkeit“ im Master didaktische Grundkenntnisse erwerben willst, um herkunftssprachlichen Unterricht zu erteilen, musst du Sprachkenntnisse in einer Herkunftssprache auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sprechen.

Die Liste der möglichen Herkunftssprachen, die in NRW unterrichtet werden, findest du auf der Webseite des Schulministeriums.

Für alle in NRW unterrichteten Herkunftssprachen kannst du im Studiengangsprofil „Grundbildung Mehrsprachigkeit“ in der Vertiefung „Didaktik für HSU-Lehrkräfte“ die didaktischen Grundkenntnisse erwerben, um später als HSU-Lehrkraft tätig zu sein. Die einzige Ausnahme ist Türkisch, da hierfür das sehr viel umfassender qualifizierende Studiengangsprofil „HSU Türkisch“ angeboten wird. Für die Herkunftssprachen Französisch und Spanisch stehen dir in dieser Vertiefung etwas mehr Angebote zur Verfügung als für die anderen Herkunftssprachen, da diese Sprachen als Unterrichtsfächer an der UDE angeboten werden.

Du kannst den Teilstudiengang jedoch auch studieren, wenn du keine Herkunftssprachenlehrkraft werden möchtest. In diesem Fall studierst du im Master nur den Pflichtteil und absolvierst deine Vertiefung in einem deiner anderen Fächer, z.B. in Deutsch, Mathematik etc..

Unterschied zum DaZ-Modul

In allen Studiengängen für das Lehramt studierst du grundsätzlich das DaZ-Modul, also Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte. Hier lernst du Grundlagenwissen, während du in DSSZ dein Wissen vertiefst und erweiterst. Du kannst also das eine nicht durch das andere ersetzen. Weitere Themen kannst in den FAQ recherchieren.

Auslandsaufenthalt

Auslandsaufenthalte in Ländern der gewählten Sprachen sind keine Pflicht, werden aber empfohlen, um die eigene Sprachpraxis zu verbessern, andere Sprachbildungskonzepte und Unterrichtscurricula anderer Herkunftssprachen kennenzulernen.

Einschreibung

Vor der Einschreibung in den Bachelor findet ein Beratungsgespräch zu den Perspektiven statt, die der Teilstudiengang dir in Studium und Beruf bietet. Für dieses Beratungsgespräch wendest du dich an Frau Beata Feier (beata-erika.feier@uni-due.de). Du erhältst darüber eine Teilnahmebescheinigung.

Bist du keine deutsche Muttersprachler*in, musst du bei deiner Einschreibung ein DSH3-Zertifikat, ein TestDaF 5-Zertifikat oder einen vergleichbaren Nachweis gemäß der DSH-Ordnung der UDE vorlegen.

Bei der Einschreibung in den Bachelor ist es aus technischen Gründen noch nicht möglich, eine der Vertiefungsrichtungen anzugeben. Du wirst daher nach deiner Immatrikulation angeschrieben und gebeten, deinen Vertiefungswunsch per E-Mail mitzuteilen.

Sonderpädagogik

Wenn du Sonderpädagogik für das Grundschullehramt studieren möchtest, kannst du DSSZ nicht wählen, vgl. FAQ.

Erweiterungsfach

Es ist möglich, DSSZ als Erweiterungsfach im Grundschulstudium zu wählen.

Studienverlauf

Entnommen aus Verkündungsanzeiger Jg. 22, 2024 S. 19 / Nr. 3, veröffentlicht am 17. Januar 2024.

Bezüglich der Studiensemester wird empfohlen:

  • im Lehramt Bachelor Grundschule das DSSZ-Modul im 2. Semester zu belegen,
  • im Lehramt HRSGe das DSSZ-Modul im 4. Semester zu belegen,
  • in den Lehrämtern Bachelor GyGe und BK das DSSZ-Modul im 3. Studiensemester zu belegen.
  • im Lehramt Bachelor sonderpädagogische Förderung das DSSZ-Modul im 4. Fachsemester zu belegen.


Modul CP (insgesamt) Modulabschlussprüfung
Grundlagenwissen Deutsch als Zweitsprache 6 Klausur
BFP: Praxismodul Berufsfeld1 6
Bachelorarbeit2 8 Abschlussarbeit
Summe3 6

1Das Berufsfeldpraktikum und die zugehörige Begleitveranstaltung können in einem der drei Studienfächer absolviert werden.
2Die Bachelorarbeit kann in einem der drei Studienfächer oder im Bildungswissenschaftlichen Studium geschrieben werden.
3Ohne Bachelorarbeit und Berufsfeldpraktikum.

 
Modul Veranstaltung Veranstaltungstyp SWS CP
Grundlagenwissen Deutsch als Zweitsprache Vorlesung: Grundlagenwissen Deutsch als Zweitsprache VO 2 3
Grundlagenwissen Deutsch als Zweitsprache Seminar: Grundlagenwissen Deutsch als Zweitsprache SE 2 3
Berufsfeld­praktikum Seminar zum Praktikum SE 2 3
Berufsfeld­praktikum Außerschulische Praxisphase PR 3
Bachelorarbeit 8


Dieser Artikel ist gültig bis 2024-03-02