Fachbereichsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Beschlussorgan jedes [[Fachbereich]]s ist der [[Fachbereichsrat]], der sich aus ProfessorInnen, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zusammensetzt.  
Beschlussorgan jedes [[Fachbereich]]s ist der [[Fachbereichsrat]], der sich aus Professor, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter zusammensetzt.  




==Stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind:==
==Stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind:==
*acht VertreterInnen oder Vertreter aus der Gruppe der HochschullehrerInnen
*acht Vertreter oder Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrer
* je zwei VertreterInnen oder aus der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen und der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen und Mitarbeiter  
* je zwei Vertreter oder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter und der Gruppe der weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiter  
* drei VertreterInnen aus der Gruppe der Studierenden.
* drei Vertreter aus der Gruppe der Studierenden.


Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der VertreterInnen der anderen Gruppen zwei Jahre.
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der VertreterInnen der anderen Gruppen zwei Jahre.

Version vom 17. September 2009, 15:11 Uhr

Beschlussorgan jedes Fachbereichs ist der Fachbereichsrat, der sich aus Professor, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter zusammensetzt.


Stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind:

  • acht Vertreter oder Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrer
  • je zwei Vertreter oder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter und der Gruppe der weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiter
  • drei Vertreter aus der Gruppe der Studierenden.

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der VertreterInnen der anderen Gruppen zwei Jahre.


Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind

  • die Mitglieder des Dekanats


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