Hilfskräfte: Unterschied zwischen den Versionen

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Als [[Studentische Hilfskraft (SHK)]] (umgangssprachlich auch '''Hilfswissenschaftler''' oder kurz '''HiWi'''; früher auch '''Famulant''') werden an deutschen Hochschulen Studenten bezeichnet, die unterstützende Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Service verrichten.
Als [[Studentische Hilfskraft (SHK)]] (umgangssprachlich auch '''Hilfswissenschaftler''' oder kurz '''HiWi'''; früher auch '''Famulant''') werden an deutschen Hochschulen Studenten bezeichnet, die unterstützende Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Service verrichten.


Wer als SHK eingestellt werden kann und welche Voraussetzungen für die Beschäftigung als SHK mit Tutorentätgkeit vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte diesem <BLANK text ="Leitfaden">http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/formulare/leitfaden_shk.pdf</BLANK> (der Leitfaden wird zur Zeit überarbeitet und ist aktuell nicht verfügbar).
Wer als SHK eingestellt werden kann und welche Voraussetzungen für die Beschäftigung als SHK mit Tutorentätgkeit vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte diesen <BLANK text ="Richtlinien">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/formulare/hilfskr__fterichtlinien.pdf</BLANK>.


<!--Links zum Leitfaden und anderen Dingen für SHKs
<!--Links zum Leitfaden und anderen Dingen für SHKs
http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/peo_dokumente.shtml //-->
http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/peo_dokumente.shtml //-->
<!--Richtlinien eingestellt, aber: ersetzen die verlinkten Richtlinien den Leitfaden?-->
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Version vom 25. Juni 2010, 11:38 Uhr

Als Studentische Hilfskraft (SHK) (umgangssprachlich auch Hilfswissenschaftler oder kurz HiWi; früher auch Famulant) werden an deutschen Hochschulen Studenten bezeichnet, die unterstützende Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Service verrichten.

Wer als SHK eingestellt werden kann und welche Voraussetzungen für die Beschäftigung als SHK mit Tutorentätgkeit vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte diesen Richtlinien .



Siehe auch

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