Infocenter zum Lehramtsstudiengang Informatik

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Im Infocenter finden Studieninteressierte, Studienanfänger und Studierende nützliche Informationen rund um das Lehramtsstudium Informatik. Dazu gehören Hinweise auf ...

  • Veranstaltungen: Hier informieren wir Sie über demnächst anstehende Schnupper-, Einführungs- und Informationsveranstaltungen.
  • Informationsmaterial: Über diesen Link finden Sie zahlreiche Informationsmaterialien zum Download.
  • Prüfungsordnungen: Hier finden Sie Informationen zu rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums.
  • Anerkennungsfragen: Bei Fragen zu Hochschul- und/oder Studiengangwechsel erhalten Sie hier hilfreiche Hinweise.
  • Fragen und Antworten: Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Veranstaltungen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationsveranstaltungen zum Lehramt Informatik.

Für Studieninteressierte

Folgende Veranstaltungen sind derzeit geplant:

  • Vortrag mit Informationen für Studieninteressierte zum Lehramtsstudium Informatik an der Universität Duisburg-Essen im Rahmen des Schülerinformationstages am 19.02.2015 von 14:00 bis 14:40 auf dem Campus Essen im Raum S04 T01 A02.

Für Studienanfänger

Zur Zeit sind keine Veranstaltungen geplant.

Für Studierende

Zur Zeit sind keine Veranstaltungen geplant.

Informationsmaterial

Lehramtsstudium allgemein

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Lehramtsstudium Informatik

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Kombinationsfächer zum Lehramtsstudium Informatik

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Prüfungsordnungen

Lehramtsstudium nach XXXX vom xx.xx.xxxx

Lehramtsstudium Informatik Kombinationsfächer zur Informatik

Lehramtsstudium nach XXXX vom xx.xx.xxxx

Anerkennungsfragen

Die Anrechnung von Prüfungsleistungen für ein Lehramtsstudium in der Informatik wird abgewickelt durch den Prüfungsausschuss für das Lehramtsstudium Informatik. Erforderlich ist hierzu die Vorlage der Prüfungsbelege im Original. Sollten Sie sich Leistungen von einem anderen Studienort anrechnen lassen wollen, so benötigen wir zusätzlich eine aussagekräftige Inhaltsangabe zu der Vorlesung (oder Verweis auf eine Webseite, auf der diese zu finden ist). Auf dieser Basis kann Ihnen eine vorläufige Auskunft bzgl. der Anrechenbarkeit gegeben werden. Für die formale Anerkennung benötigen Sie ein Anrechnungsformular ( Anrechnungsformular nach XXXXX, Anrechnungsformular nach LPO I 2003), das Sie bitte soweit wie möglich ausfüllen. Sie vereinbaren dann einen Termin zur Anerkennung von Prüfungsleistungen, zu dem Sie das Formular und alle relevanten Scheine und Zeugnisse im Original mitbringen.

Fragen und Antworten