Numerus Clausus: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Numerus Clausus|Numerus Clausus (abgekürzt NC)]] wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der "geschlossenen Anzahl" wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als "Abiturnotendurchschnitt" ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.
#REDIRECT[[Numerus Clausus (NC)]]
 
Wie die Zusammenhänge sich '''im Einzelnen''' gestalten, können Sie im Detail <BLANK Text="diesem Leitfaden">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/dez2_leitf_2_auslastung_nc_verfahren.pdf</BLANK> entnehmen. 
 
 
==Weitere Informationen==
* zum NC vom <BLANK Text="Studierendensekretariat">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml</BLANK>,
* über die <BLANK Text="Ergebnisse der letzten Semester">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml</BLANK>
* zur [[Einschreibung]]
* zu möglichen [[Fächerkombinationen]]
* und <BLANK Text="Zulassungsbeschränkungen">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml</BLANK> in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester
 
[[Kategorie:Keywords]]
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]

Aktuelle Version vom 22. September 2009, 14:12 Uhr

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