Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Ordnung_des_Vorbereitungsdienstes_und_der_Zweiten_Staatsprüfung]] (OVP)regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Referendariat).
#REDIRECT[[Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)]]
 
 
 
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 11.11.2003 ([[OVP]] 2003) <blank ovp2003="OVP2003">http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/OVPneu.pdf</blank>
 
Ordnung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 24.07.2003 (OVP-B 2003) <blank ovpb2003="OVPB2003">http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/OVP_B.pdf</blank>.
 
[[Category:Keywords]] [[Category:Studienpläne/Studienordnungen]]

Aktuelle Version vom 24. August 2009, 13:22 Uhr