Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Ordnung_des_Vorbereitungsdienstes_und_der_Zweiten_Staatsprüfung]] (OVP)regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Referendariat).  
Die [[Ordnung_des_Vorbereitungsdienstes_und_der_Zweiten_Staatsprüfung|Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung]] (OVP)regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Referendariat).  
 


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Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 11.11.2003 ([[OVP]] 2003) <blank ovp2003="OVP2003">http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/OVPneu.pdf</blank>  
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 11.11.2003 ([[OVP]] 2003) <blank ovp2003="OVP2003">http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/OVPneu.pdf</blank>  

Version vom 15. Juni 2009, 14:46 Uhr

Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Referendariat).


Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 11.11.2003 (OVP 2003) OVP2003 

Ordnung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 24.07.2003 (OVP-B 2003) OVPB2003 .