Schulleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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*Vertretung der Schule nach außen  
*Vertretung der Schule nach außen  
*Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u.a.)  
*Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u. a.)  
*Einberufung und Leitung von Konferenzen
*Einberufung und Leitung von Konferenzen
*Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung  
*Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung  

Version vom 23. April 2014, 15:49 Uhr

Die Schulleitung wird durch eine Schulleiterin bzw. einen Schulleiter vertreten. Ihre Aufgabe ist die Leitung des Schulbetriebs. Die Leitung ist verantwortlich für das, was in der Schule geschieht oder nicht geschieht, auch im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen Schularten unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.


Aufgaben

Aufgaben der Schulleitung sind unter anderem

  • Vertretung der Schule nach außen
  • Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u. a.)
  • Einberufung und Leitung von Konferenzen
  • Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung

Von der Schulleitung wird hohe Stabilität erwartet, weil sie in einem komplexen Spannungsfeld aus Ministerium, Schulträger, Schüler- und Elternschaft sowie Lehrerkollegium und Öffentlichkeit agieren muss.


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