Seiteneinstieg

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In NRW werden auch in den nächsten Jahren in bestimmten Schulformen und für bestimmte Unterrichtsfächer Lehrerinnen und Lehrer benötigt, die nicht die klassische Lehrerausbildung absolviert haben. Um die Unterrichtsversorgung in allen Fächern zu sichern, hat das Land NRW für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Einstellungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für den Schuldienst eröffnet.

Der Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ist an Berufskollegs, Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien möglich. Bewerberinnen und Bewerber, die hinreichende Qualifikationen in den für Schulen interessanten Fächern mitbringen, können sich direkt über das Portal LOIS unter den dort genannten Voraussetzungen auf eine für den Seiteneinstieg geöffnete Stelle bewerben.

  • Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Sporthochschule verfügen und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (oder Kindererziehungszeit) nach Abschluss ihres Studiums vorweisen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach Einstellung in den Schuldienst an einer berufsbegleitenden Ausbildung teilzunehmen und nach einer Staatsprüfung eine volle Lehramtsbefähigung zu erwerben.
  • Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich auch für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung in den Schuldienst bewerben.
  • Personen, die sich für den Seiteneinstieg interessieren und vor Eintritt in eine auf Dauer angelegte Lehrertätigkeit erste Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchten, wird zunächst die Übernahme einer befristeten Vertretungsstelle (siehe VERENA) empfohlen.

Quelle: Schulministerium NRW, Seiteneinstieg


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