Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind''':
* elf VertreterInnen der Gruppe der Hochschullehrerinnen
* drei VertreterInnen der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen
* drei VertreterInnen der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen
* vier VertreterInnen der Gruppe der Studierenden.
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus
der Gruppe der Studierenden ein Jahr.
Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen eine Vorsitzende/
einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Näheres regelt die [[Wahlordnung]].
'''Nicht stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind''':
* die LeiterInnen zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
* die LeiterInnen der zentralen Betriebseinheiten
* die Vorsitzenden der Ständigen Universitätskommissionen
* als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht die / der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation
Weitere Informationen siehe §5 der <BLANK text="Grundordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>.

Version vom 11. November 2008, 13:20 Uhr

Senat

Weitere Informationen finden Sie hier .

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:

  • elf VertreterInnen der Gruppe der Hochschullehrerinnen
  • drei VertreterInnen der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen
  • drei VertreterInnen der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen
  • vier VertreterInnen der Gruppe der Studierenden.

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden ein Jahr.

Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Näheres regelt die Wahlordnung.

Nicht stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind:


  • die LeiterInnen zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
  • die LeiterInnen der zentralen Betriebseinheiten
  • die Vorsitzenden der Ständigen Universitätskommissionen
  • als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht die / der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation

Weitere Informationen siehe §5 der Grundordnung .