Studentenwerk: Unterschied zwischen den Versionen

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==Aktuelles==
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Aus Gründen der geschlechter­gerechtigkeit müssen sich die Studenten­werke NRWs in Studie­renden­werke umbenennen. Nach Ansicht der Landesregierung ist diese Be­zeich­nung ge­schlechts­neutral.
Aus Gründen der geschlechter­gerechtigkeit müssen sich die Studenten­werke NRWs in Studierenden­werke umbenennen. Nach Ansicht der Landesregierung ist diese Be­zeich­nung geschlechts­neutral.


==Aufgaben==
==Aufgaben==
*Es ist zuständig für die Ausbildungs­förderung nach dem [[BAföG]] und für die Ver­gabe von Darlehen in Notsituationen.
*Es ist zuständig für die Ausbildungs­förderung nach dem [[BAföG]] und für die Vergabe von Darlehen in Notsituationen.
*Es vermietet in 15 [[Studentenwohnheim]]en Zimmer für Studierende und vermittelt Wohn­raum für Gäste der Hochschule in 2 internationalen Gäste­häusern.  
*Es vermietet in 15 [[Studentenwohnheim]]en Zimmer für Studierende und vermittelt Wohnraum für Gäste der Hochschule in 2 internationalen Gäste­häusern.  
*Die [[Sozialberatung]] hilft Studierenden in Krisen­situationen aller Art.  
*Die [[Sozialberatung]] hilft Studierenden in Krisen­situationen aller Art.  
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Version vom 15. Juli 2015, 14:16 Uhr


Das Studentenwerk Essen-​Duisburg ist verantwortlich für die Ver­pfle­gung in den Mensen und Cafeterien auf den Campi Duisburg und Es­sen.

Aktuelles

Aus Gründen der geschlechter­gerechtigkeit müssen sich die Studenten­werke NRWs in Studierenden­werke umbenennen. Nach Ansicht der Landesregierung ist diese Be­zeich­nung geschlechts­neutral.

Aufgaben

  • Es ist zuständig für die Ausbildungs­förderung nach dem BAföG und für die Vergabe von Darlehen in Notsituationen.
  • Es vermietet in 15 Studentenwohnheimen Zimmer für Studierende und vermittelt Wohnraum für Gäste der Hochschule in 2 internationalen Gäste­häusern.
  • Die Sozialberatung hilft Studierenden in Krisen­situationen aller Art.
  • In den Kinder­tages­stätten  des Studenten­werks werden Kinder studentischer Eltern betreut.
  • Bei (KOMMuniziere INternational! ) erhalten ausländische Studierende all­ge­mei­ne Informationen zur Erwerbs­tätigkeit, aufenthalts­rechtliche Bestim­mung­en, Kranken­versich­erung und Wohnungs­suche sowie Hilfestellung bei der Be­hör­den­kommunikation, bei der Formulierung von Briefen und dem Ausfüllen von Anträgen und Formularen.
  • Es gibt jedes Jahr zum Winter­semester den 176 Seiten umfassenden ge­mein­samen Info­kalender für Duisburger und Essener Studierende (DuETT ) her­aus, der sich weitgehend über Sponsoren­gelder trägt und ebenfalls kostenlos den Studierenden zur Verfügung ge­stel­lt wird.


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Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-12-30