Studienverlaufsplan:Physik Master (HRSGe)

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Aufbau des Studiums für das Lehramt HRSGe

Du findest eine Übersicht der Studienstruktur für deinen Bachelor- und Masterstudiengang im LehramtsWiki.

Master

Entnommen aus Verkündungsblatt Jg. 21, 2013 S. 425 / Nr. 68, veröffentlicht am 06. Juni 2023.

Das Masterstudium für die Schulform HRSGe setzt sich aus folgenden Modulen zusammen:

Modul CP (insgesamt) Modulabschlussprüfung
Physikunterricht planen1 6 Präsentation
Physik im Kontext1 4 Klausur oder mündliche Prüfung
Praxissemester 2 bzw. 52 Mündliche Prüfung
Physikunterricht individualisieren1 7 Experimentalvortrag
Begleitmodul zur Masterarbeit 3
Masterarbeit3 20 Abschlussarbeit
Summe4 20

1Die CP für Inklusion werden in diesen Modulen erworben.
2Wird kein Studienprojekt angefertigt, werden für die Lehr­veranstaltung 2 CP vergeben (Prüfungs­leistung entfällt). Wird ein Projekt angefertigt, werden 5 CP vergeben.
3Die Masterarbeit kann auch im zweiten Fach oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden.
4Ohne Masterarbeit und Praxissemester.

 
Semester Modul Veranstaltung Veranstaltungstyp SWS CP
1 Physikunterricht planen Physikunterricht planen SE+PR 2+2 6
1 Physik im Kontext 3 der folgenden 6 Veranstaltungen1:
Energie und Energieversorgung
oder
Geophysik
oder
Einführung in die Astronomie für die Schule
oder
Physik mit MatLab
oder
Ozean und Atmosphäre
oder
Physik rund ums Fliegen
VO 2+2 2+2
2 Praxissemester Begleitveranstaltung Physik SE 2 2 bzw. 5
3 Physikunterricht individualisieren Inklusion und Heterogenität SE 2 2
3 Physikunterricht individualisieren Schulorientiertes Experimentieren SE+PR 4 3
3 Physikunterricht individualisieren 1 der folgenden 6 Veranstaltungen1:
Schülervorstellungen
oder
Digitale Medien
oder
Sprachförderung
oder
Aufgabe und Diagnose
oder
Erkenntnisgewinnung im Physikunterricht
oder
Kompetenzbereich Bewerten & Globale Entwicklung
SE 1,5 2
4 Begleitmodul zur Masterarbeit Physik und ihre Didaktik SE 2 3
4 Masterarbeit 20

1Der angegebene Wahlpflichtkanon kann durch Beschluss des Prüfungsausschusses modifiziert und erweitert werden.