Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen
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* Detaillierte Informationen sowie den Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation finden sich auf den Seiten des <blank text="Einschreibungs- und Prüfungswesen">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml"</blank> der UDE. | * Detaillierte Informationen sowie den Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation finden sich auf den Seiten des <blank text="Einschreibungs- und Prüfungswesen">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml"</blank> der UDE. | ||
* <blank text="Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungs­hochschulzugangs­ordnung)">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2010/vbl_2010_117.pdf</BLANK> | * <blank text="Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungs­hochschulzugangs­ordnung)">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2010/vbl_2010_117.pdf</BLANK> | ||
Version vom 2. Dezember 2014, 09:58 Uhr
Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 08. März 2010 ).
Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.
Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:
- Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
- Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
- Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)
Siehe auch
- Detaillierte Informationen sowie den Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation finden sich auf den Seiten des Einschreibungs- und Prüfungswesen der UDE.
- Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsordnung)
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Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-03