Bitte beachte, dass aufgrund des Cyber-Angriffs auf die UDE noch nicht alle externen Links wieder funktionieren.
Berufsbegleitende Ausbildung
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS.
Allgemeines
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du ebenfalls auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Beratung
Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema Seiteneinstieg.
OBAS
Das Kürzel OBAS steht für „Ordnung zur berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2022-08-12