Förderschule: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
(Die Seite wurde neu angelegt: Manche Schüler bedürfen einer sonderpädagogische Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den "Förderort") und was über...) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(28 dazwischenliegende Versionen von 11 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Teaser|Text=Eine [https://www.schulministerium.nrw/foerderschule Förderschule] ist eine [[Schulformen|Schulform]], die besondere Entwicklungsbedarfe von Kindern fördert. Diese können physischer, geistiger, emotionaler und sozialer Art sein. Sie werden unter dem Begriff der sonderpädagogischen Förderung zusammengefasst. In NRW findet die sonderpädagogische Förderung normalerweise an allgemeinen Schulen mit einem Schwerpunkt zum Gemeinsamen Lernen statt. }} | |||
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht in der Regel auf Antrag der Eltern. Wenn bei Schüler*innen ein Förderbedarf festgestellt wird, muss die Schulaufsicht über den Förderort und den Förderschwerpunkt entscheiden. Eine Förderschule kann dann eine Alternative sein, wenn der Förderbedarf des Kindes über das hinaus geht, was eine Lehrperson an einer regulären Schule im Rahmen ihrer Kompetenz leisten kann. | |||
* | |||
Der Förderort kann sein: | |||
* | * Allgemeine Schulen, z. B. allgemein- und berufsbildende Schulen, | ||
* | * Förderschulen | ||
* | * [https://www.schulministerium.nrw/klinikschule Klinikschulen] | ||
Der Förderschwerpunkt bezieht sich auf die Art des Förderbedarfs. Folgende Förderschwerpunkte gibt es: | |||
* Emotionale und soziale Entwicklung | |||
* Geistige Entwicklung | |||
* Hören und Kommunikation | |||
* Körperliche und motorische Entwicklung | |||
* Lernen | |||
* Sehen | |||
* Sprache | |||
{{Fluid}} | |||
[[Kategorie:Schulen/Lehrkräfte]] | |||
{{Gültigkeit|DATUM=2022-06-18|KOMMENTAR=Hinweis auf Sonderpädagogik ergänzen?}} | |||
[[Kategorie: |
Version vom 5. Mai 2022, 12:33 Uhr
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht in der Regel auf Antrag der Eltern. Wenn bei Schüler*innen ein Förderbedarf festgestellt wird, muss die Schulaufsicht über den Förderort und den Förderschwerpunkt entscheiden. Eine Förderschule kann dann eine Alternative sein, wenn der Förderbedarf des Kindes über das hinaus geht, was eine Lehrperson an einer regulären Schule im Rahmen ihrer Kompetenz leisten kann.
Der Förderort kann sein:
- Allgemeine Schulen, z. B. allgemein- und berufsbildende Schulen,
- Förderschulen
- Klinikschulen
Der Förderschwerpunkt bezieht sich auf die Art des Förderbedarfs. Folgende Förderschwerpunkte gibt es:
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Lernen
- Sehen
- Sprache
Dieser Artikel ist gültig bis 2022-06-18