Familienservice: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf den Seiten zur [[Sozialberatung]] findest du Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die dich individuell beraten können.
Auf den Seiten zur [[Sozialberatung]] findest du Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die dich individuell beraten können.


==Studium und Mutterschutzrecht==
Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar in Kraft getreten und gilt nun auch für Studentinnen. Das Gesetz orientiert sich unter anderem an den Zielen eines modernen Mutterschutzes und berücksichtigt die besondere Situation von stillenden Frauen. Als Studierende kannst du dich nur auf dieses Gesetz berufen, wenn du der [[UDE]] anzeigst, dass du schwanger bist oder stillst. Den vollständigen Gesetzestext findest du im <blank text="Bundesgesetzblatt">https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s1228.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s1228.pdf%27%5D__1558536432097</blank> und den <blank text="Leitfaden zum Mutterschutz">https://www.bmfsfj.de/blob/94398/b235a06e6fa9ece3d1a6effbc5a510ee/mutterschutzgesetz-data.pdf</blank> findest du auf der Seite des Bundesministeriums.
Die Studierende soll die Hochschule über die Schwangerschaft (sobald sie Kenntnnis davon hat), den Tag der Entbindung und über das Stillen informieren (§ 15 MuSchG). Auch die [[UDE]] ist dazu verpflichtet, die Bezirksregierung Düsseldorf über Schwangere und Stillende zu informieren (§ 27 MuSchG). Die Mitteilung darüber kann persönlich oder auch per Mail im Einschreibungswesen erfolgen. Das entsprechende Formular findest du <blank text="hier">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/mitteilung_mutterschutz.pdf</blank>. Dazu musst du einen geeigneten Nachweis vorlegen wie zum Beispiel die Kopie deines Mutterpasses. Weitere Informationen zum Thema findest du <blank text="hier">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studium_und_mutterschutz.php</blank><ref> https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studium_und_mutterschutz.php</ref>
== Soziale & Psychologische Beratung ==  
== Soziale & Psychologische Beratung ==  
Das Studierendenwerk bietet allen Studierenden, insbesondere aber auch studierenden Eltern, eine soziale und psychologische Beratung, die besonders auf deren Bedürfnisse eingeht:
Das Studierendenwerk bietet allen Studierenden, insbesondere aber auch studierenden Eltern, eine soziale und psychologische Beratung, die besonders auf deren Bedürfnisse eingeht:
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*[[BAföG]]
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*[[Studierendenwerk]]
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==Quellen==
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Version vom 22. Mai 2019, 16:18 Uhr


Betreuungsangebote

Kinder von Studierenden:

  • Das Studierendewerk ist Träger der Kindertagesstätten Brückenspatzen, Tiegelkids und der Kita Campino: Alle Einrichtungen nehmen Kinder von Studierenden ab vier Monaten auf. Die Kleinen werden in altersgemischten Gruppen von pädagogischen Fachkräften ganztägig betreut.
Weitere Informationen zu den Brückenspatzen 
Weitere Informationen zu den Tiegelkids 
Weitere Informationen zu den Campino Kids 
  • Es gibt außerdem noch eine Kinderbetreuung unter der Leitung des AStA: Die „AStA-Krabbelburg“ ist eine Kinderbetreuung in der Hand studierender Eltern unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe - Betreutes Spielen in Eigenregie“. Es werden Plätze für Kinder aller Altersstufen ab 12 Monaten angeboten.

Kinder von Beschäftigten:

  • Das Familienservicebüro ist eine Beratungs- und Servicestelle für die Beschäftigten der UDE. Mit dem Familienservice trägt die Universität dazu bei, ihren Mitarbeitern die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere bzw. Berufstätigkeit und Familie zu erleichtern.
  • Betreuungsangebote:
Tagespflegestellen DU-E-KIDS
Schulferienbetreuung
Babysittervermittlung
weitere Angebote
  • Beratungsleistungen in folgenden Bereichen:
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld

Finanzielle Hilfen

Da es für studierende Eltern oft schwierig ist, auch noch Arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe:

  • BAföG mit Kinderzuschlag
  • Wohngeld-, ALG II- Berechtigung liegt für euch als Studierender nicht vor, jedoch für das Kind. Informiere dich bei den zuständigen Ämtern der Stadt.
  • Stipendien findest du auf der Seite Förderprogramme und Stiftungen

Auf den Seiten zur Sozialberatung findest du Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die dich individuell beraten können.

Studium und Mutterschutzrecht

Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar in Kraft getreten und gilt nun auch für Studentinnen. Das Gesetz orientiert sich unter anderem an den Zielen eines modernen Mutterschutzes und berücksichtigt die besondere Situation von stillenden Frauen. Als Studierende kannst du dich nur auf dieses Gesetz berufen, wenn du der UDE anzeigst, dass du schwanger bist oder stillst. Den vollständigen Gesetzestext findest du im Bundesgesetzblatt  und den Leitfaden zum Mutterschutz  findest du auf der Seite des Bundesministeriums.

Die Studierende soll die Hochschule über die Schwangerschaft (sobald sie Kenntnnis davon hat), den Tag der Entbindung und über das Stillen informieren (§ 15 MuSchG). Auch die UDE ist dazu verpflichtet, die Bezirksregierung Düsseldorf über Schwangere und Stillende zu informieren (§ 27 MuSchG). Die Mitteilung darüber kann persönlich oder auch per Mail im Einschreibungswesen erfolgen. Das entsprechende Formular findest du hier . Dazu musst du einen geeigneten Nachweis vorlegen wie zum Beispiel die Kopie deines Mutterpasses. Weitere Informationen zum Thema findest du hier [1]

Soziale & Psychologische Beratung

Das Studierendenwerk bietet allen Studierenden, insbesondere aber auch studierenden Eltern, eine soziale und psychologische Beratung, die besonders auf deren Bedürfnisse eingeht:

  • Ämter und Paragraphen
  • Erwerbstätigkeit
  • Kindergeld
  • Krankenversicherung
  • Stiftungen
  • Vergabe von Zuschüssen und Darlehen
  • Wohnen/Wohngeld

Ansprechpartner ist das Studierendenwerk Duisburg-Essen .

Das ABZ bietet ebenfalls eine Psychologische Beratung an.

Online-Beratung

Für Studierende mit Kindern gibt es jetzt auch eine Online-Beratung. Auf der Lernplattform Moodle 2.0 können Fragen auch von Zuhause gestellt werden. Der Kurs heißt „Online-Beratung für Studierende mit Kind(ern)“.

Zur Online-Beratung 

Hilfen der Universität

Im Artikel Studierende in besonderen Situationen findest du Wissenswertes zu den Regelungen für Eltern und alleinerziehende Mütter, die die Studienorganisation (z. B. bevorzugte Zulassung in Seminare) betreffen.

Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek stellt Eltern einen gesonderten Arbeitsplatz zur Verfügung, in dem es den Kindern möglich ist, Bücher anzuschauen oder zu spielen, während man an einem PC-Arbeitsplatz recherchieren kann. Der Raum ist geschlossen, damit andere Studierende nicht gestört werden. Nähere Informationen gibt es auf der Seite der Bibliothek .

Mensa

Die Mensa bietet den sogenannten „Kinderteller“ für Studierende mit Kind an. Für lediglich 50 Cent kann man sich aus dem Tagesmenü ein Gericht zusammenstellen lassen. Einfach an der Essensausgabe nach dem Kinderteller fragen.


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Ferienbetreuung

Für eingeschulte Kinder von Studierenden gibt es die Möglichkeit, die Ferienbetreuung des Familienservice auch als Studierender in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen gibt es auf den Seiten des Familienservicebüros .

Still- und Wickelräume

Eine Übersicht findest du in unserem Artikel Wickelräume.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-11-15