Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Hochschulrat]] besteht an der [[UDE]] aus zehn Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder sind Externe.
Der [[Hochschulrat]] besteht an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]] aus zehn Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder sind Externe.
Der [[Hochschulrat]] berät das [[Rektorat]] und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan.
Der [[Hochschulrat]] berät das [[Rektorat]] und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan.



Version vom 13. Oktober 2009, 12:22 Uhr

Der Hochschulrat besteht an der Universität Duisburg-Essen (UDE) aus zehn Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder sind Externe. Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan.


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