LehramtsWiki:Copyright

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Das LehramtsWiki baut ein "freies" Verzeichnis an/über Informationen zum Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen (UDE) auf, das jedermann kopieren und verteilen darf. Deshalb ist ein korrekter Umgang mit dem Urheberrecht besonders wichtig.

Diese Seite erklärt, was Sie beachten sollten, wenn Sie fremdes Material in LehramtsWiki-Artikeln verwenden wollen.

Zentrale Hinweise:
Alle Beiträge zum LehramtsWiki fallen unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Sie versichern bei jedem Bearbeitungsvorgang, dass Sie den Text selbst verfasst haben, dass er gemeinfrei ist oder dass der Rechtsinhaber der Lizenzierung unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zugestimmt hat. Bitte geben Sie in der Zusammenfassung oder im Artikel Ihre Quellen an und weisen Sie ggf. auf der jeweiligen Diskussionsseite darauf hin, wenn dieser Text bereits anderswo veröffentlicht wurde. Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Text verändert und verbreitet wird, dann speichern Sie ihn nicht.
Beachten Sie auch, dass Ihr Benutzername in der Versionsgeschichte öffentlich mitprotokolliert wird.

Urheberrecht beim Schreiben und Erweitern von Artikeln

Abschreiben und Kopieren ist einfach, aber fremde Texte und Bilder sind in der Regel durch die Urheberrechte des fremden Autors geschützt. Deshalb gilt als Grundregel im Lehramtswiki:

Verwenden Sie niemals urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung der Rechteinhaber!

In diesen Fällen dürfen Sie fremdes Text- und Bildmaterial verwenden:

  • Der Autor hat das Material ausdrücklich als Public Domain bzw. gemeinfrei zur Nutzung freigegeben. Das kann nur der Urheber selbst, nicht etwa ein Dritter, der die Erlaubnis zur Veröffentlichung hat. Befugt zur Freigabe ist aber auch der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, wenn dies nachgewiesen wird (z.B. der Arbeitgeber bei angestellten Fotografen).
  • Der Autor stellt sein Material ausdrücklich unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation – und damit zur Verwendung im LehramtsWiki – zur Verfügung.
  • Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]), deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]).
  • Bilder, Musik und Töne unter einer Creative Commons-Lizenz, die gewerbliche Nutzung und Bearbeitung einschließt, werden auch akzeptiert. Wenn die Lizenz die Nennung der Autoren vorschreibt, müssen diese auf der Bildbeschreibungsseite genannt werden.

In allen Fällen muss die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers an zustimmung@lehramtswiki.de weitergeleitet werden, falls sie nicht öffentlich im Internet einsehbar ist. Zusätzlich kann sie zur Vermeidung von Missverständnissen auf der Diskussionsseite des Artikels bzw. der Bilddatei angegeben werden. Sonst müssen wir davon ausgehen, dass der Artikel oder das Bild eine Urheberrechtsverletzung darstellt und ihn löschen.

Eine Genehmigung des Rechteinhabers zur „Nutzung im Lehramtswiki“ oder ähnlich reicht nicht aus. Jede Veröffentlichung ist automatisch mit einer Lizenzierung unter GFDL verbunden. Es ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Urheber dazu kein Einverständnis erteilt hat. Bist du nicht der Urheber des eingestellten Werkes oder Textes, musst du beim Urheber eine Genehmigung zur Veröffentlichung unter GFDL einholen.

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