OBAS: Unterschied zwischen den Versionen

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Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)
Das Kürzel [[OBAS]] steht für "Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung".
 
Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die aufgrund eines dringenden Personlabedarfs an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).
 
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Solche ''Lehrkräfte in Ausbildung'' können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben .


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Version vom 12. April 2010, 13:41 Uhr

Das Kürzel OBAS steht für "Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung".

Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die aufgrund eines dringenden Personlabedarfs an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).


Solche Lehrkräfte in Ausbildung können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben .

Link

http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Seiteneinstieg/SeiteneinstiegBeruf/OBAS.pdf 


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