OBAS: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Kürzel [[OBAS]] steht für "Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung".
Das Kürzel OBAS steht für „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“.


Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).  
Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).  


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Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung, für das der Ausbildung entsprechende Lehramt, in Nordrhein-Westfalen erwerben.


Solche ''Lehrkräfte in Ausbildung'' können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung, für das der Ausbildung entsprechende Lehramt, in Nordrhein-Westfalen erwerben.
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*[http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/OBAS.pdf OBAS]


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Version vom 9. Dezember 2014, 13:13 Uhr

Das Kürzel OBAS steht für „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“.

Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).

Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung, für das der Ausbildung entsprechende Lehramt, in Nordrhein-Westfalen erwerben.

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OBAS  Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18