Seiteneinstieg

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Wer kein Lehramt studiert hat aber gerne an einer Schule unterrichten möchte, kann über eine berufsbegleitende Qualifizierung in das Lehramt einsteigen. Dazu sind verschiedene Voraussetzungen wie ein abgeschlossenes Studium in einem nicht-­lehramtsbezogenen Studiengang notwendig. Von einem Seiteneinstieg unterscheidet sich ein Quereinstieg. Dieser entsteht bei einem Wechsel von einem Studiengang zu einem anderen.

Ein Seiteneinstieg ist in allen Schulformen und Fächern möglich, ausgenommen sind lediglich Förderschulen. An Grundschulen ist ein Seiteneinstieg nur für den Unterricht in den Fächern Kunst, Musik, Sport und Englisch realisierbar.

Einstellungschancen

Über die Prognosen des Schulministeriums zum Arbeitsmarkt für Lehrkräfte in NRW kannst du dich über den Artikel Einstellungschancen für Lehrkräfte in NRW informieren.

Voraussetzungen und Ausbildungsvarianten

Je nachdem, welche Qualifikationen du mitbringst und für welche Schulform und Fächer du dich bewerben möchtest, gibt es unterschiedliche Varianten des Seiteneinstiegs. Eine Übersicht bietet das Schulministerium auf seinen Seiten.

  • Hast du einen Universitätsabschluss, also sieben Semester studiert, ausreichend passende Studienleistungen erworben und Berufserfahrung nach dem Studium gesammelt sowie gute Deutschkenntnisse, ist der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst nach OBAS eine Option für dich.
  • Erfüllst du die Voraussetzungen für die Berufsbegleitende Ausbildung nicht oder möchtest du als Seiteneinsteiger*in an einer Grundschule arbeiten, kommt eine Pädagogische Einführung infrage.
  • Hast du einen Fachhochschulabschluss, kannst du eine Pädagogische Einführung absolvieren ODER
  • wenn du einen ingenieurwissenschaftlichen Abschluss hast, der Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik, Chemietechnik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik zugeordnet werden kann, und an einem Berufskolleg eingestellt wirst, kannst du ein duales Masterstudium absolvieren. Dies ist jedoch nicht an allen Universitäten möglich. Wo du ein solches Studium absolvieren kannst und weitere Details dazu, findest du auf den Seiten des Schulministeriums. Nach dem Master of Education nimmst du am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS teil.
  • An Schulformen der Sekundarstufe I ist auch eine Einstellung über eine Pädagogische Einführung mit einer fachspezifischen Ausbildung möglich, also zum Beispiel mit einer Meisterprüfung. Von dieser Möglichkeit machen die Schulen aber eher selten Gebrauch.

Wenn du vor deiner Bewerbung erstmal Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchtest, kannst du dich zunächst auf eine befristete Vertretungsstelle über das Portal VERENA bewerben.

Verdienst

Details zum Verdienst findest du auf LOIS in den Übersichten zu Möglichkeiten des Seiteneinstiegs nach Studien- bzw. Berufsabschluss:

Bewerbung

Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du dich direkt bei einer Schule auf eine Stelle bewerben, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Dies erkennst du am Zusatz „Bewerbung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Lehramtsbefähigung“ oder vergleichbaren Zusätzen im Ausschreibungstext. Ob du eingestellt wirst und an einer der oben genannten Qualfizierungsmaßnahmen teilnehmen kannst, entscheidet die Schule.

Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS. Dort gibt es auch eine Checkliste für den Seiteneinstieg für Bewerber*innen.

Auf LOIS kannst du dich auch für den Seiteneinstieg registrieren lassen und bei passenden Ausschreibungen per E-Mail benachrichtigt werden oder deine Interessensbekundung auch für Schulleitungen zugänglich machen.

Beratung

Das ZfsL Essen erteilt Auskünfte zum Seiteneinstieg. Telefonisch erreichst du die Ansprechpartner*innen unter: 0211 837-1905.

Außerdem kannst du dich an die Landesweite Beratungsstelle für Lehrämter an Schulen unter der Telefonnummer 0231 9369 7770 wenden:

  • Montag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr

Weitere Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten findest du

Weiterführende Informationen und FAQ

Anerkennung von Abschlüssen für den Seiteneinstieg

Eine Anerkennung deines nicht lehramtsbezogenen Studienabschlusses als Erste Staatsprüfung ist nicht mehr möglich und für einen Seiteneinstieg auch nicht mehr notwendig.

Suchst du Informationen zu anderen Anerkennungsmöglichkeiten (nicht für den Seiteneinstieg), dann schau unter Anerkennung und Anrechnung.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-10-23