Studierende mit Pflegeaufgaben

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Wenn du deine Ehe- oder eingetragene*n Lebenspartner*in, deine Kinder, Geschwister, Eltern, Großeltern oder auch deine Schwiegereltern pflegst, nehmen diese Pflegeaufgaben sehr viel Zeit in Anspruch und erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Damit du dein Studium erfolgreich weiterführen kannst, gibt es an der UDE verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Studierendenwerk und AStA

Das Studierendenwerk bietet soziale und psychologische Beratung zum Beispiel zur Studienfinanzierung oder bei Überforderung und Konflikten an. Du kannst dich auch an das Referat für Sozialpolitik des AStA wenden.

Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)

Das ABZ unterstützt dich durch Beratungsangebote, z. B. bei psychologischer Belastung, Fragen zur Studienorganisation oder zum Zeitmanagement.

Beschwerden und Probleme

Solltest du Probleme mit Dozierenden oder im Studium haben, die auf die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro oder die Ombudsstelle wenden. Die Ombusstelle berät dich auch zu individuellen Lösungen oder Nachteilsausgleichen bei Pflege- und Familienaufgaben.

Finanzielle Hilfen

Da es für Studierende mit Pflege- oder Familienaufgaben oft schwierig ist, neben diesen und dem Studium auch noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe. In den FAQ zur Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu Studienfinanzierung/finanzieller Unterstützung . Zu deinen individuellen Möglichkeiten kannst du dich vom Studierendenwerk beraten lassen.

Pflegegeld beantragst du bei deiner Krankenkasse. Diese berät dich zu Pflegestufe und Pflegegeld.

Kommunale Angebote

Außerhalb der Universität, kannst du dich beispielsweise durch folgende Stellen beraten lassen:

Beurlaubung

Pflegeaufgaben können ein Grund sein, in der Rückmeldefrist ein Urlaubssemester zu beantragen. Was du dabei beachten musst, erfährst du im Artikel Beurlaubung. Bist du wegen Pflege eines Angehörigen beurlaubt, kannst du auch während deines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen.

Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche

Wenn du Pflegeaufgaben übernimmst, sollen dir Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche ermöglichen, weiterhin dein Studium fortzusetzen und dieses flexibel zu gestalten:

  • Pflegst du Angehörige, kannst du beantragen, dass der Prüfungsausschuss Prüfungsbedingungen unter Berücksichtigung deiner Situation individuell festlegt, also z. B. Bearbeitungszeiten, Fristen und Termine für Prüfungen so neu festlegt, dass du trotz deiner Ausfallzeiten für die Pflegeaufgaben, an einer Prüfung teilnehmen kannst oder eine Prüfungsleistung fristgerecht abschließen kannst. Dazu stellst du einen Antrag beim Prüfungsausschuss [1]. Auf Antrag kannst du Fristen und Termine also z. B. so anpassen lassen, dass Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten verlängert werden (i. d. R. um ein Drittel der Gesamtbearbeitungszeit), du dich flexibler für Prüfungen anmelden kannst oder du die Reihenfolge der, laut Studienverlaufsplan zu belegenden, Veranstaltungen ändern kannst[2].
  • Erkrankt die Person, die du pflegst, kannst du von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du unmittelbar (innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin) einen begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise (ärztliches Attest) bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet [3][4].
  • Wenn du Pflege- oder Familienaufgaben übernimmst, kannst du von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht, mit der oder dem Dozierenden; im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.[5]
  • Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Hierzu wendest du dich an den Dozierenden oder die Dozierende der betroffenen Veranstaltung[6]. Geht es um die vorbereitende Veranstaltung zum EOP, melde dich beim Praktikumsbüro.
  • In einigen Fächern gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen (z. B. Germanistik oder Mathematik). Erkundige dich bei der Studienfachberatung deiner Fächer, welche Regelungen es gibt und lass dich zu deinem Stundenplan beraten.
  • Studierende, die aufgrund von Pflegeaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-02-22