Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Weiterbildende MA-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ | + | Weiterbildende MA-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig. |
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank Text="Siehe Beschluss der Kultus­minister­konferenz">http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf</blank>}} | {{Zitat|Quelle=Quelle: <blank Text="Siehe Beschluss der Kultus­minister­konferenz">http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf</blank>}} | ||
Version vom 27. April 2015, 10:29 Uhr
Weiterbildende MA-Studiengänge setzen (nach einem qualifizierten Hochschulabschluss) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mehr als einem Jahr (in der Regel) voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-10