Weiterbildende Studiengänge
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Weiterbildende MA-Studiengänge setzen (nach einem qualifizierten Hochschulabschluss) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mehr als einem Jahr voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.[1]
Siehe auch
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Quellen
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-09-11